Der Bildband «Grazie a voi», der begleitend zur Ausstellung «Ricordi e Stima» entstanden ist, zeigt anhand von Fotografien das Leben von Italienerinnen und Italienern, die während des Aufschwungs der Nachkriegszeit in die Schweiz kamen. Mit einer erheblichen Fremdenfeindlichkeit konfrontiert, gründeten sie hierzulande ihre eigenen Vereine, organisierten kulturelle Anlässe und Feste und eröffneten eigene Schulen und Kindertagesstätten. Das Buch versammelt vorwiegend private Fotografien dieser Welt, die sich die italienische Gemeinschaft in der Schweiz schuf und aus welcher heraus sie sich selbst, aber auch die Schweiz veränderte.
Die HerausgeberInnen berichten von der Entstehung des Buches und führen Gespräche mit ZeitzeugInnen. Begleitend dazu präsentiert das Sozialarchiv Medien zum Thema aus den eigenen Beständen.
Donnerstag, 14. September 2017, 18.30 bis ca. 20.00 Uhr Schweizerisches Sozialarchiv, Medienraum
Eintritt frei, Anmeldung nicht nötig.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Im Bibliotheksverbund NEBIS arbeiten rund 140 Bibliotheken in der ganzen Schweiz zusammen: u.a. Bibliotheken der ETH Zürich, der Universität Zürich, der EPF Lausanne und der eidgenössischen Forschungsanstalten, die Zentralbibliothek Zürich, Bibliotheken von Fachhochschulen, das Schweizerische Sozialarchiv, die Bibliotheken des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft, des Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugendmedien sowie des Schweizerischen Nationalmuseums Landesmuseum Zürich. Die NEBIS-Bibliotheken verfügen gesamthaft über einen Bestand von rund 15 Mio. Dokumenten (Bücher, Serien, Zeitschriften, elektronische Publikationen und Non-Book-Materialien), von denen ca. 10.5 Mio. in einem gemeinsamen Online-Katalog nachgewiesen sind.
Um den Zugang zu all diesen Dokumenten zu erleichtern, betreibt der Bibliotheksverbund NEBIS den sogenannten NEBIS-Ausleihverbund – ein gesamtschweizerisches Netzwerk von insgesamt 57 Verbundbibliotheken an verschiedenen Standorten, die ihre Medien per Postkurier untereinander austauschen. Den Benutzenden ermöglicht der NEBIS-Ausleihverbund die standortunabhängige Ausleihe von Medien aus den beteiligten Bibliotheken und deren Rückgabe in einer Verbundbibliothek am von ihnen bevorzugten Standort. Die Bücher müssen somit nicht getrennt nach Bibliothek separat an den jeweiligen Standorten ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Seit August 2017 ist auch das Schweizerische Sozialarchiv im NEBIS-Ausleihverbund. Bücher aus dem Sozialarchiv sind damit in den NEBIS-Ausleihverbund bestellbar, zum Beispiel an den Standort ETH-Bibliothek; auch müssen sie nicht mehr zwingend am Standort Sozialarchiv retourniert werden. Die Dienstleistung ist für die Benutzenden kostenlos. Die Nutzungsbedingungen im Ausleihverbund entsprechen den bisherigen Nutzungsbedingungen des Sozialarchivs: Die Grundleihfrist beträgt 4 Wochen und ist verlängerbar, sofern keine Reservation vorliegt; das Mahnwesen ist NEBIS-weit dasselbe und bleibt somit ebenfalls unverändert.
Seinen Benutzenden bietet das Schweizerische Sozialarchiv durch den Beitritt zum Ausleihverbund einen bequemeren und direkteren Zugriff auf das Gesamtangebot der diversen NEBIS-Verbundbibliotheken.
Antirassistisches Grümpelturnier in Solothurn, 2012 (SozArch F Pb-0005-002, Plakatausschnitt)
Sport ist ein integraler Bestandteil der modernen Gesellschaft und kann mit seinen zahlreichen kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen als Spiegel des sozialen Wandels gelten. So transportiert er nicht nur Körperbilder und eine Wettbewerbsphilosophie, sondern er spielte in der modernen Geschichte auch Rollen etwa als Träger politischer Propaganda, massenmedialisiertes Geschäft, Reproduktionsraum von Geschlechterstereotypen und gesellschaftlichen Ungleichheiten, Objekt weltanschaulich definierter Vergemeinschaftungsformen oder Medium der Einschliessung, aber auch Ausgrenzung. Dass der Sport in den Beständen des Schweizerischen Sozialarchivs mit seinen Themenschwerpunkten auf dem gesellschaftlichen Wandel und sozialen Bewegungen prominent vertreten ist, liegt deshalb auf der Hand. Aus aktuellen Anlässen war das Thema Sport im vergangenen Jahr auch mehrfach Gegenstand von Veranstaltungen im Sozialarchiv. Die Illustrationen des vorliegenden Jahresberichts verdeutlichen am Beispiel des Sports die Vielfalt und soziokulturelle Relevanz der im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung verzeichneten Sammlungen des Sozialarchivs.
Das Angebot an analogen, digitalen und audiovisuellen Quellen, wissenschaftlicher und grauer Literatur zu den Schwerpunktthemen des Sozialarchivs hat im Berichtsjahr wiederum deutlich zugenommen. Im Archiv wurde eine Reihe interessanter Bestände übernommen, verzeichnet und zugänglich gemacht. Auch die Angebote der Abteilungen Bibliothek und Dokumentation wurden ausgebaut. Als neue Dienstleistung werden seit Ende Januar 2016 genuin elektronisch publizierte Dokumente elektronisch archiviert und als „Digitale Schriften“ in der Datenbank Sachdokumentation erschlossen und online zur Verfügung gestellt. Mit der Neuprogrammierung der globalen Volltext-Suche wurde die Möglichkeit der parallelen Recherche in den Beständen verschiedener Abteilungen des Sozialarchivs erheblich verbessert. Das umfangreiche Angebot an Dokumenten und Dienstleistungen wurde intensiv genutzt. Die Ausleihe hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. Im Mai 2016 wurde der Lesesaal einer sanften Renovation unterzogen und den gewandelten Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer angepasst. Neben einer teilweisen Erneuerung des Mobiliars wurde eine funktionale Differenzierung der Raumaufteilung vorgenommen, die nun neben Einzelarbeitsplätzen einen Gruppenarbeitsraum, eine Zeitungslounge und einen grosszügigen Recherchebereich umfasst.
Einen hohen Stellenwert hatten wiederum die Vermittlungsaktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Reihe „Gast im Sozialarchiv“ wurde mit dem Historiker Dr. Erich Keller und dem Thema „Popmusik, Archiv, Geschichte“ erfolgreich fortgesetzt. Die Veranstaltungen der Reihe stiessen auf ein grosses Publikumsinteresse und hatten ein beachtliches Medienecho. Auf eine gute Resonanz trafen auch die öffentlichen Präsentationen und Buchvernissagen, der Facebook-Auftritt und die Führungen für Studierende aller Stufen. Der 2015 gestartete elektronische Newsletter beliefert mittlerweile fast 2‘000 Adressen mit Informationen rund um das Sozialarchiv. Als neue Dienstleistung wurde im Herbst 2016 auf unserer Website eine Liste mit Themenideen für studentische Arbeiten und den dazu relevanten Quellenbeständen des Sozialarchivs aufgeschaltet. Der Fonds „Forschung Ellen Rifkin Hill“ förderte im Berichtsjahr fünf Promotions- und zwei PostDoc-Vorhaben an schweizerischen Hochschulen.
Das Schweizerische Sozialarchiv dankt allen, die es 2016 unterstützt haben: den Behörden, den Vereinsmitgliedern, den Partnerinstitutionen und -vereinigungen, den Benutzerinnen und Benutzern sowie allen Personen und Organisationen, die uns Schenkungen und Leihgaben anvertraut haben. Ein besonderer Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Am 2. August 1912 kommentierte Robert Grimm in der deutschen sozialdemokratischen Theoriezeitschrift „Die Neue Zeit“ den eintägigen Generalstreik, der rund zwei Wochen zuvor in Zürich stattgefunden hatte, folgendermassen: „Die am 12. Juli zutage getretene Solidarität der zürcherischen Arbeiterschaft – die um so höher anzuschlagen ist, als sprachliche Unterschiede, Verschiedenheiten des nordischen und südländischen Temperamentes überwunden werden mussten – wird nicht nur für die Arbeiterschaft Zürichs, sondern für das Proletariat der ganzen Schweiz den Ausgangspunkt zu einer neuen Etappe der Entwicklung sein und sie zu weiterer Machtentfaltung anspornen. Die Arbeiterschaft der Stadt Zürich hat weiter bewiesen, dass sie nicht leichtfertig eine derartige Massenaktion unternimmt und die Voraussetzungen für ihr Gelingen abzuwägen weiss. Und darin liegt die Garantie für die Wiederholung des Kampfes auf breiter Grundlage, sobald die objektiven Bedingungen dazu vorhanden sind.“ Grimm wertete den ersten Zürcher Generalstreik insgesamt also trotz des letztlichen Scheiterns der Branchenarbeitskämpfe, die durch den Generalstreik unterstützt werden sollten, als einen Erfolg, wies auf verschiedene Probleme hin, die erfolgreich überwunden worden waren, und machte auch deutlich, dass er den Generalausstand nicht als einmaliges Ereignis betrachtete, sondern als Modell für zukünftige Aktionen. Tatsächlich sollte der erste Zürcher Generalstreik nicht isoliert betrachtet, sondern in verschiedene zeitgenössische Zusammenhänge gestellt werden, bei denen sich lokale, nationale und transnationale Faktoren und Kontinuitäten überkreuzten.
Der Zürcher Generalstreik von 1912 war eines der markantesten Ereignisse in der streikintensivsten Zeitspanne der Schweizer Geschichte zwischen der Jahrhundertwende und dem Ersten Weltkrieg. Dazu zählten etwa auch der Genfer Generalstreik von 1902, der Zürcher Streiksommer 1906, während dem im Anschluss an ein Militäraufgebot im Kontext des Streiks in der Automobilfabrik Arbenz in Albisrieden bereits ein Generalstreik diskutiert, aber verworfen wurde, der Winterthurer Bauarbeiterstreik von 1909/10, der als längster Streik der Schweizer Geschichte genau ein Jahr und einen Tag dauerte, sowie schliesslich der Landesstreik vom November 1918. Im Umfeld eines konjunkturellen Aufschwungs erlebte die Schweiz in den Jahren vor 1914 eine vorher ungesehene Streikwelle, die danach lediglich noch in der Krisenzeit von 1917 bis 1919 vor einem allerdings ganz anders gearteten Hintergrund ein Pendant fand. Im Jahre 1905 beteiligten sich 23’110 Personen an 167 Streiks, 1906 24’636 Personen an 264 Streiks und 1907 gar 31’927 Personen an 276 Streiks. Diese Ereignisse bescherten der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung einen grossen Zulauf: Die Zahl der Mitglieder der im Schweizerischen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Verbände vervielfachte sich von rund 12’000 kurz vor der Jahrhundertwende auf über 86’000 im Jahre 1913 und der Wähleranteil der Sozialdemokratischen Partei bei Nationalratswahlen wuchs von 3,6% im Jahre 1890 auf 20% im Jahre 1911.
Zugleich entstanden in diesen Jahren auch erstmals eigentliche Arbeitgeberorganisationen auf Landesebene. Zwar hatten sich die lokalen und kantonalen Wirtschaftsverbände bereits zuvor zu nationalen Dachorganisationen zusammengeschlossen, diese waren aber primär wirtschafts- und nicht sozialpolitisch motiviert. Im Jahre 1905 wurde als Prototyp der auf arbeitsmarktliche Konflikte und sozialpolitische Fragen spezialisierten Verbände der Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller aus der Taufe gehoben. Bestehende Organisationen wie der Baumeisterverband strafften ihre Strukturen und gaben sich Streikreglemente. Zu ihren hauptsächlichen Kampfmitteln gehörten die Aussperrung, schwarze Listen, der Einsatz von Streikbrechern und Unterstützungskassen. 1908 wurde als Dachstruktur der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen gegründet.
Den Auslöser des ersten Zürcher Generalstreiks stellten zwei lokale Branchenstreiks im Frühjahr 1912 dar. Am 19. März traten in der Stadt Zürich etwa 800 Maler in den Ausstand, am 1. April folgten ihnen die etwa 400 Schlosser. In beiden Branchen wurde eine Arbeitszeitverkürzung von täglich einer halben Stunde gefordert. Die beiden Arbeitskämpfe verliefen zunächst in den damals üblichen Bahnen: Die Streikenden postierten vor den bestreikten Arbeitsstellen Streikposten, die Arbeitgeber liessen in ihren Reihen schwarze Listen zirkulieren und versuchten, aus Deutschland importierte Streikbrecher einzusetzen. Die grenzüberschreitende Rekrutierung von „Arbeitswilligen“ war damals gang und gäbe und geschah etwa durch Inserate in der in- und ausländischen Presse, die Entsendung von Streikbrecheragenten in Nachbarländer und die Zusammenarbeit mit grenzüberschreitend tätigen Vermittlungsagenturen. Beispielsweise existierte in Zürich zwischen 1906 und 1908 eine von einem Elsässer geführte Streikbrecheragentur, die auch die antisozialistische „Gelbe Arbeiter-Zeitung“ herausgab. „Arbeitswillige“ für die Schweiz wurden in der Regel in Deutschland, Norditalien, Frankreich, Vorarlberg und Tirol rekrutiert, also in den Regionen, aus denen auch die sonstigen Arbeitsmigranten kamen. Ab der Jahrhundertwende wurde diese Praxis aufgrund des wachsenden gewerkschaftlichen Organisationsgrades in diesen Regionen sowie der zunehmenden internationalen Vernetzung der Gewerkschaften indessen erschwert. So konnte es vorkommen, dass die Angeworbenen, sobald sie vom Streik an ihrem Destinationsort erfuhren, ebenfalls die Arbeit niederlegten und zu den Streikenden „überliefen“. Nebst der Rekrutierung von Streikbrechern in geografisch wie linguistisch weiter entfernten und gewerkschaftlich weniger gut erschlossenen Gebieten – während des Winterthurer Bauarbeiterstreiks 1909/10 etwa kamen Streikbrecher aus Slowenien, Kroatien, Galizien, Bosnien, Serbien und Makedonien in die Ostschweizer Industriemetropole – griffen bestreikte Arbeitgeber nun vermehrt auf Berufsstreikbrecher zurück, die von Organisationen wie der „Hintze-Garde“ und der Agentur Gauer in Berlin oder dem „Internationalen Arbeitsnachweis“ in Hamburg vermittelt wurden. Die häufig bewaffneten Berufsstreikbrecher rekrutierten sich aus den untersten Schichten der norddeutschen Grossstädte und entstammten teilweise dem kriminellen Milieu. Neben den Zürcher Streiks von 1912 gelangten sie etwa auch beim Streik in der Zürcher Möbelfabrik Aschbacher 1909, als es bei ihrer Ankunft rund um den Bahnhof Stadelhofen zu Tumulten kam, und beim Berner Sattlerstreik 1913 zum Einsatz. Nach dem Ersten Weltkrieg betätigten sich dann in mindestens zwei Fällen, Bauarbeiterstreiks in Yverdon 1925 und in Lausanne 1929, auch italienische Faschisten als Streikbrecher. Die Schweiz war im internationalen Streikbruchbusiness aber nicht nur Destinationsort, sondern auch Rekrutierungsgebiet. In den letzten zwei Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg gab es bei Streiks im Deutschen Reich wiederholt Versuche, durch Inserate oder Agenten Streikbrecher im kleinen Nachbarland anzuwerben – teilweise mit Erfolg.
Die bewaffneten Berufsstreikbrecher aus Berlin stiessen 1912 in der Zürcher Arbeiterschaft auf vehemente Ablehnung, zumal sie sich auch durch ein als schamlos empfundenes Verhalten gegenüber Arbeiterinnen hervortaten. Wiederholt kam es zu Zusammenstössen zwischen Streikbrechern und Streikposten. Eine Eskalation trat Mitte April ein, als ein deutscher Berufsstreikbrecher den Streikposten Karl Wydler erschoss. Wydlers Beerdigung am 24. April wurde zu einer Massendemonstration, an der sich 5’000 Arbeiter beteiligten. Ende April sprach ein Gericht in Pfäffikon den Streikbrecher wegen Notwehr frei, was die Arbeiterbewegung als einen Akt der Klassenjustiz interpretierte. Nach der Verkündigung des Urteils beteiligten sich 9’000 Personen an einer Protestveranstaltung.
Beide Konfliktparteien suchten nun nach Unterstützung durch die kantonalen und städtischen Behörden. Die Arbeiterorganisationen verlangten erfolglos ein Einfuhrverbot ausländischer Streikbrecher. Stattdessen hatten die Behörden schon im April mit der Ausweisung ausländischer Streikender begonnen, darunter seit vielen Jahren in der Schweiz ansässiger Familienväter. Die Unternehmer drängten beim Regierungsrat auf ein Streikpostenverbot. Am 17. Juni forderte der Kantonsrat den Regierungsrat zum Einschreiten gegen die Streikposten auf. Dieser reichte das Begehren an den Stadtrat weiter, der am 6. Juli ein teilweises Streikpostenverbot erliess.
Damit hatten die Behörden in den Augen der Arbeiterorganisationen ihre Neutralität aufgegeben und sich auf die Seite der Arbeitgeber gestellt, womit fast automatisch das in jenen Jahren intensiv debattierte Thema Generalstreik auf den Tisch kam. Am 9. Juli befürwortete eine Delegiertenversammlung der Zürcher Arbeiterunion im Grundsatz einen 24-stündigen Generalstreik gegen das Streikpostenverbot. Die Gewerkschaften stimmten in der Folge in gesonderten Versammlungen mit insgesamt 6’200 gegen 800 Stimmen zu. Am 11. Juli fasste die Arbeiterunion mit 295 gegen 170 Stimmen den Beschluss, für den folgenden Tag den Generalstreik auszurufen. Allerdings sprachen sich die sozialdemokratischen Parteiführer und Behördenmitglieder mehrheitlich gegen diese Form des Protests aus. Die Druckergewerkschaft Typographia lehnte eine Beteiligung am Generalstreik ab, so dass die bürgerlichen Blätter normal erscheinen konnten.
Der Generalstreik begann am Freitag, 12. Juli 1912, um 9 Uhr mit einer Protestversammlung auf der Rotwandwiese in Aussersihl, an der sich zwischen 15’000 und 23’000 Arbeiterinnen und Arbeiter beteiligten. Anschliessend formierte sich ein Demonstrationszug durch die Stadt. Der Tramverkehr wurde durch Besetzung der Depots lahmgelegt und am Freitagnachmittag war es auf den Strassen der Limmatstadt ruhig wie an einem Sonntag. Arbeiterfamilien schlenderten in der Bahnhofstrasse oder verweilten in den Grünanlagen der Aussenquartiere. Auf Anordnung der Streikleitung, die jegliche Eskalation unbedingt verhindern wollte, herrschte während des ganzen Tages in den Arbeiterkneipen ein striktes Alkoholverbot. Robert Grimm, der über die Vorgänge in Zürich offenbar nicht vollständig auf dem Laufenden war, wurde am Morgen des Streiktages von der Streikleitung telefonisch eingeladen und hielt am Nachmittag vor 18’000 Personen eine Rede. Derweil versammelten sich im grossen Tonhallensaal auf Einladung des Bürgerverbands Zürich und der Industrie-, Gewerbe- und Handelsverbände etwa 3’000 Personen zu einer Gegenversammlung. Insgesamt verlief der Streiktag friedlich und ohne Zwischenfälle.
Unternehmer und Behörden reagierten auf den Generalstreik prompt und massiv. Noch am 12. Juli verkündeten die Arbeitgeber als Vergeltung eine zweitägige Aussperrung für Samstag, 13. Juli, und Montag, 15. Juli. Der Zürcher Regierungsrat bot im Einvernehmen mit dem Bundesrat drei Füsilier-Bataillone und eine Kavallerieschwadron, insgesamt etwa 3’000 Mann, als Ordnungstruppen auf. Das Grossaufgebot von Polizei und Militär war kein Einzelfall. In aller Regel erschienen zu jener Zeit bei Streiks Polizeikräfte auf dem Platz, die sich aber in der überwiegenden Zahl der Fälle passiv verhielten. Zwischen 1880 und 1914 intervenierte die Polizei bei 193 Streiks, das heisst 8% der Fälle, aktiv ins Geschehen und machte neun Mal von der Schusswaffe Gebrauch. Aufgrund der teilweise noch kleinen kantonalen und kommunalen Polizeikorps kamen auch wiederholt Armeeeinheiten zum Einsatz. Die ersten Militäraufgebote im Streikkontext ereigneten sich bereits 1868/69 in Lausanne, Genf und Basel. 1875 gab es bei einem Tunnelarbeiterstreik in Göschenen erstmals bei einem Armeeeinsatz vier Tote sowie zwölf Schwerverletzte. Im selben Jahr wurden Armeeeinheiten auch bei Streiks in Wohlen und im Solothurner und Baselbieter Jura eingesetzt. Grössere militärische Ordnungseinsätze gab es sodann in den Jahren 1898 (Genfer Bauarbeiterstreik), 1899 und 1901 (Streiks der Simplon-Tunnelarbeiter), 1902 (Genfer Generalstreik), 1903 (Basler Maurerstreik), 1904 (Maurerstreik in La Chaux-de-Fonds und Rickentunnelstreik), 1905 (Metallarbeiterstreik in Rorschach), 1906 (Arbenzstreik in Zürich) und 1907 (Metallarbeiterstreik in Hochdorf, Maurerstreik in St. Moritz, Generalstreik in der Waadt). Insgesamt wurde zwischen 1880 und 1914 wegen Arbeitskämpfen 38 Mal Militär aufgeboten oder auf Pikett gestellt, wobei der Einsatz in 22 Fällen über blosse Bewachungsaufgaben hinausreichte. Die zahlreichen Streikeinsätze der Armee waren ab der Jahrhundertwende ein ständiges Thema in den militärpolitischen Debatten der SP, die seit ihrer Gründung 1888 die militärische Landesverteidigung grundsätzlich befürwortet, aber stets Reformen der Armee gefordert hatte und seit etwa 1905 einen erstarkenden antimilitaristischen Flügel besass.
Zusätzlich zum Truppenaufgebot erliessen die Zürcher Behörden auf den 12. Juli 1912 auch ein Versammlungs- und Demonstrationsverbot und kündigten die Massregelung streikender städtischer Beamter an. Im Anschluss an den Generalstreik erfolgten polizeiliche Hausdurchsuchungen bei allen Sekretariaten der Arbeiterorganisationen in der Stadt Zürich. Am 15. Juli wurde das Volkshaus von Polizei und Militär besetzt, der Vorstand der Arbeiterunion verhaftet und das offenbar als Revolutionszentrale wahrgenommene Gebäude fünf Stunden lang durchsucht. Allerdings waren die wesentlichen Dokumente zum Generalstreik bereits zuvor von jungen Arbeiterinnen herausgeschmuggelt worden. Erst am Dienstag, 16. Juli, wurde die Arbeit in der Stadt Zürich allgemein wieder aufgenommen. Am folgenden Tag entliess die Kantonsregierung die aufgebotenen Ordnungstruppen. Am 18. Juli erfolgte die Ausweisung von 13 Ausländern, die sich beim Streik führend beteiligt hatten, und die Entlassung von Streikführern im städtischen Personal. Die Streiks der Maler und Schlosser wurden schliesslich ergebnislos abgebrochen.
Im Rahmen der Arbeiterunion Zürich formierte sich in der Folge ein Unterstützungskomitee für die wegen der Beteiligung am Generalstreik Gemassregelten und Angeklagten, das bis etwa 1915 aktiv blieb. Bereits in den ersten drei Wochen nach dem Generalstreik wurden 10’000 Franken Spendengelder gesammelt. Am 24. Juli 1912 fand im Velodrom in Wiedikon eine grosse Protestversammlung gegen die Massregelungen statt, an der sich 4’000 Personen beteiligten. Noch 1912 wurde der Zürcher Generalstreik in Jakob Lorenz’ Schwank „Der Generalstreik oder die Zürcher Bürgerwehr“ auch literarisch verarbeitet. Lorenz, zu jener Zeit Sozialdemokrat und wissenschaftlicher Adjunkt des Schweizerischen Arbeitersekretariats, später dann Soziologieprofessor und Vertreter eines autoritär-korporatistischen Katholizismus, gab in dem Stück einen versoffenen und grossmäuligen Gewerbler der Lächerlichkeit preis und führte als männlichen Helden einen deutschen Gewerkschafter ein, der über die Agitation für die proletarische Solidarität der Serviertochter eines stramm bürgerlichen Wirtshauses näher kommt. Auch international wurde das Ereignis beachtet. So bat etwa das „sociale Sekretariat & Bibliotek“ Kopenhagen den eidgenössischen Arbeitersekretär Herman Greulich um Übersendung des regierungsrätlichen Berichts zum Generalstreik.
Der Zürcher Generalstreik von 1912 bettete sich ein in eine intensive Debatte um den Massenstreik in der internationalen Arbeiterbewegung. Das Mittel des Generalstreiks war bereits im frühen 19. Jahrhundert von der britischen Reformbewegung der Chartisten diskutiert worden. William Benbows Schrift „Grand National Holiday and Congress of the Productive Classes“ hatte 1832 den Generalstreik als Mittel zur Durchsetzung einer demokratischen Wahlrechtsreform propagiert. Ein 1839 von den Chartisten geplanter Generalstreik wurde abgesagt, drei Jahre darauf kam es aber in weiten Teilen Grossbritanniens zu Massenstreiks („Plug Plot Riots“) mit Lohn- und Arbeitszeitforderungen, an denen sich etwa eine halbe Million Fabrik- und Bergarbeiter beteiligten. Der Bezug dieser Arbeitsniederlegungen zum Chartismus ist umstritten. 1868 bezeichnete die Erste Internationale in einem Beschluss den Generalstreik als geeignetes Mittel zur Verhinderung künftiger Kriege. In den theoretischen Debatten des ausgehenden 19. Jahrhunderts wurden zur Massenstreikfrage grob drei unterschiedliche Positionen vertreten: Marxistische Sozialdemokraten sahen in ihm ein Abwehrmittel, für reformerische Syndikalisten war er sowohl Abwehrmittel als auch Mittel zur Durchsetzung noch nicht erreichter Rechte und die Anarchisten propagierten ihn als direkten Angriff auf den Klassenstaat und als Beginn der sozialen Revolution. Die Zweite Internationale, in der sich vor allem französische Sozialisten für den Massenstreik stark machten, lehnte auf ihren Kongressen von 1896 und 1900 internationale Generalstreiks als Kampfmittel ab. Auf dem Kongress von 1904 erfolgte dann die Anerkennung des Massenstreiks als äusserstes Mittel zur Abwehr von Angriffen auf die Arbeiterrechte oder Herbeiführung bedeutender gesellschaftlicher Veränderungen. Die Idee, durch einen internationalen Generalstreik einen drohenden europäischen Grosskrieg am Ausbruch zu hindern, tauchte in diesen Debatten immer wieder auf.
Konnte davon im Sommer 1914 dann bekanntlich keine Rede sein, so hatte es in den vorangegangenen zwei Jahrzehnten auf nationaler und regionaler Ebene eine ganze Reihe von teilweise erfolgreichen Generalstreiks gegeben. Bereits 1893 fand in Belgien ein Generalstreik für die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts statt; gewährt wurde schliesslich ein allgemeines, aber ungleiches Männerwahlrecht. Ein neuerlicher Generalstreik für das gleiche Wahlrecht im Jahre 1902 wurde von Polizei und Militär unterdrückt. Um die Jahrhundertwende fanden auch Generalstreiks in Schweden, den Niederlanden, Spanien und Italien statt. Während der russischen Revolution von 1905, die im Zusammenhang mit einem erfolglosen Krieg gegen Japan ausbrach und zur Einrichtung eines (allerdings schwachen und nicht demokratisch gewählten) Parlaments führte, gab es im Oktober und Dezember in den russischen Metropolen mehrere Generalstreiks. Gleichzeitig fanden im November 1905 in verschiedenen österreichischen Städten Massenstreiks für die Demokratisierung des Wahlrechts statt. Im Juni 1906 führte dann bereits die Androhung neuer Massenstreiks zur Gewährung des allgemeinen und gleichen Männerwahlrechts in der österreichischen Reichshälfte der Donaumonarchie.
Während und nach der russischen Revolution von 1905 intensivierte sich in der europäischen Arbeiterbewegung die Debatte über den politischen Massenstreik. In der deutschen Sozialdemokratie waren die Meinungen gespalten. Auf dem Parteitag von 1905 rief Rosa Luxemburg als Wortführerin des linken Flügels aus: „Wir sehen die russische Revolution, und wir wären Esel, wenn wir daraus nichts lernten.“ Das Parteizentrum um den in Zürich lebenden August Bebel befürwortete den Massenstreik indessen nur im Notfall und setzte sich bei den Delegierten mit dieser Position durch. Im Jahr darauf warnte Karl Kautsky vor einer Parallelisierung Deutschlands und Russlands und sah im politischen Massenstreik in Russland eine Art Naturereignis, das auf die politische und wirtschaftliche Rückständigkeit des Landes zurückzuführen sei. Demgegenüber übte Rosa Luxemburg in einer Broschüre mit dem Titel „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ Kritik an SPD und Gewerkschaften. Das russische Beispiel habe gezeigt, dass sogar ein wenig organisiertes Proletariat jahrelange Kämpfe auszufechten imstande sei, während die wohlorganisierte deutsche Arbeiterschaft nur sporadisch in Streiks in Erscheinung trete. Im Jahre 1907 diskutierte der Kongress der Zweiten Internationale den Massenstreik als Mittel zur Abwendung eines drohenden Krieges und einigte sich diesbezüglich auf eine Kompromissformel. Drei Jahre später lehnte er die explizite Erwähnung des Generalstreiks als Anti-Kriegsmittel ab. Zeitlich zusammen mit der europäischen Debatte um den politischen Massenstreik fiel die Entstehung von Gandhis Konzept des zivilen Ungehorsams („Satyagraha“), welches er erstmals 1906 als Rechtsanwalt in Südafrika im Kampf um politische Rechte der dortigen Inder propagierte und das auch das Mittel des Streiks beinhaltete. Inwiefern hier ein globalhistorischer Zusammenhang besteht, ist m. W. noch nicht untersucht.
Die theoretischen Debatten und praktischen Generalstreikerfahrungen hatten auch Auswirkungen auf die Schweiz. In der Schweizer Presse fanden sich im frühen 20. Jahrhundert immer wieder Berichte über nationale und lokale Generalstreiks im Ausland. Während des einmonatigen schwedischen Generalstreiks von 1909 organisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit Unterstützung der SP und des Grütlivereins eine Hilfsaktion, bei der innerhalb von zwei Wochen 6’000 Franken Spendengelder zusammenkamen. Dasselbe Ereignis hatte auch bei den helvetischen Arbeitgebern Resonanz: An der Delegiertenversammlung 1910 des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeberorganisationen hielt Verbandssekretär Otto Steinmann ein Referat, das sich detailliert den „Lehren“ aus dem schwedischen Generalstreik widmete. Insbesondere befürwortete Steinmann einen Arbeitgeber-Kampffonds, eine stärkere Zentralisierung der Arbeitgeberorganisationen sowie ein Streik- und Koalitionsverbot für Arbeiter und Angestellte von Infrastrukturbetrieben, unabhängig davon, ob sich diese in öffentlicher oder privater Hand befanden.
In der Schweizer Arbeiterbewegung war die Generalstreikidee umstritten. Bezeichnete Herman Greulich 1903 Generalstreiks als „nichtsbewirkende Geplänkel“ und „Kinderphantasien“, so befürwortete Robert Grimm drei Jahre darauf den politischen Massenstreik als Mittel zur Systemveränderung in Ergänzung des Parlamentarismus. Eine Umfrage unter den Gewerkschaften zeigte 1912 eine ähnliche Skepsis gegenüber der Generalstreikidee wie bei den deutschen Bruderorganisationen. Der SP-Parteitag von 1913 lehnte den „sogenannten revolutionären Generalstreik“ ab, befürwortete aber Massenstreiks „als Notwehr- und Protestaktion“ zur Verhinderung von „Massnahmen der Behörden, durch die gemeinsame Lebensinteressen oder unentbehrliche Rechte und Freiheiten der Arbeiterklasse ernsthaft bedroht werden“, oder „in solchen Fällen, wo die Arbeiterklasse in ihrem Ehrgefühl derart verletzt wurde, dass das Ansehen der Organisation durch kein anderes Protestmittel besser gewahrt werden kann“.
Parallel dazu gab es in der Schweiz zwischen 1902 und 1912 eine Reihe von lokalen Generalstreiks. Der erste entzündete sich im Oktober 1902 in Genf an einem Arbeitskonflikt bei der Strassenbahn, die sich in privatem, britischem Besitz befand und deren amerikanischer Manager ältere Angestellte durch jüngere, billigere Kräfte ersetzen wollte. Nach Massregelungen gegen streikende Strassenbahner löste der Genfer Gewerkschaftsbund einen Generalstreik aus, um die Kantonsregierung zum Eingreifen zu bewegen. Etwa 15’000 Personen schlossen sich dem Ausstand an. Die Regierung bot 2’500 Mann Ordnungstruppen auf. Nach drei Tagen und zahlreichen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Ordnungstruppen wurde der Generalstreik erfolglos abgebrochen; etwa 100 Strassenbahner verloren ihre Stelle. Nach Ende des Generalstreiks fand in Genf ein Defilee der Ordnungstruppen statt, das ähnlich polarisierte wie 16 Jahre später der entsprechende Vorgang in Zürich nach dem Ende des Landesstreiks. Die Streikwelle von 1905 bis 1907 mündete in weitere lokale Generalstreiks. 1906 gab es in Basel und Zürich Generalstreikforderungen zur Unterstützung lokaler Arbeitskämpfe, die indessen nicht in die Realität umgesetzt wurden, während es in Neuchâtel in der Tat zu einem Generalstreik kam. Im folgenden Jahr gab es Generalstreiks in Genf und im Kanton Waadt mit Schwerpunkten auf Lausanne, Vevey und Montreux. Ebenso fand ein Generalstreik in Hochdorf statt. 1910 gab es einen Generalstreik in Arosa.
Der Zürcher Generalstreik von 1912 war damit lediglich ein Glied in einer Ereigniskette, die schliesslich im November 1918 in den Landesstreik hineinführen sollte. Dazwischen lagen weitere Protestaktionen in der zweiten Kriegshälfte, die sich hauptsächlich um die Versorgungs- und Teuerungsproblematik drehten. Am 30. August 1917 gab es einen überregionalen halbtägigen Generalstreik, bei dem in den meisten grösseren Städten während der Arbeitszeit grosse Teuerungsdemonstrationen stattfanden. Diese Aktion trug dazu bei, dass ab Herbst 1917 endlich die wichtigsten Nahrungsmittel rationiert wurden. Am 8. und 9. Juli 1918 traten in Lugano rund 3’000 Arbeiter zur Unterstützung streikender Nebenbahn-, Tram- und Dampfschiffangestellter in den Ausstand. Die Streikforderungen, welche Lohnerhöhungen und eine gerechtere Verteilung rationierter Lebensmittel umfassten, wurden nach Verhandlungen vor dem kantonalen Einigungsamt teilweise erfüllt. Und als am 30. September 1918 das Zürcher Bankpersonal in einen aufsehenerregenden Streik für höhere Löhne und die Anerkennung des Bankpersonalverbands trat, rief die Zürcher Arbeiterunion zu einem lokalen Generalstreik zur Unterstützung der Bankangestellten auf, deren Forderungen am zweiten Streiktag vollumfänglich bewilligt wurden.
Der November 1918 bedeutete noch nicht das Ende der helvetischen Generalstreikgeschichte. Ein im Juni 1919 in Genf proklamierter Generalstreik wurde wenig befolgt, am 7. Juli kam es aber in Bern anlässlich des Haftantritts von Robert Grimm, der im Landesstreikprozess zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt worden war, zu einem halbtägigen Generalstreik. Anfang August 1919 gab es Generalstreiks in Basel und Zürich, bei denen Ordnungstruppen in Basel fünf und in Zürich einen Demonstranten töteten. Einen weiteren Generalstreikversuch gab es im November 1932, nachdem in Genf bei einer linken Demonstration gegen die faschistische Union Nationale militärische Ordnungstruppen 13 Personen getötet und über 60 weitere verletzt hatten. Die Genfer Gewerkschaftsunion proklamierte daraufhin einen eintägigen Generalstreik, der nur teilweise befolgt wurde. Der Versuch der Kommunistischen Partei, deren Genfer Vorsitzender Henri Fürst eines der Todesopfer war, einen landesweiten Generalstreik zu lancieren, scheiterte vollkommen. Sehr viel erfolgreicher war sechs Jahrzehnte später der landesweite Frauenstreiktag vom 14. Juni 1991, bei dem eine halbe Million Frauen die Arbeit niederlegten (vgl. SozialarchivInfo 2/2016). Die Beteiligung war damit in absoluten Zahlen fast doppelt so hoch wie beim Landesstreik. Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums der Verankerung des Gleichberechtigungsartikels in der Bundesverfassung hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zum Protest gegen die zögerliche Umsetzung des Verfassungsartikels und anhaltende Ungleichheiten in zahlreichen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aufgerufen. Die meisten Frauenorganisationen des Landes schlossen sich an. Im ganzen Land beteiligten sich Frauen an vielfältigen Streikaktionen und tauchten Strassen und Plätze in ein Meer von Lila.
Aufruf zum ersten Zürcher Generalstreik (SozArch KS 331/255a)
Mobilisierung durch Tambouren (SozArch KS 331/255a)
Massenversammlung vor dem Zürcher Volkshaus (SozArch F Fc-0003-36)
Gruppenbild mit Dame: Der Vorstand der Zürcher Arbeiterunion während des Generalstreiks 1912 (SozArch F Fe-0001-13)
Blockade eines Tramdepots (SozArch F Fc-0003-35)
Spendenaktion zugunsten des schwedischen Generalstreiks von 1909 (Grütlianer, 26. August 1909)
Kein Alkohol am Streiktag (SozArch KS 331/255a)
Broschüre von 1910 zur Generalstreikdiskussion im Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (SozArch 331/258-3)
Broschüre von Robert Grimm zum politischen Massenstreik aus dem Jahre 1906 (SozArch 331/257-15a)
Materialien zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl)
Archiv
Ar 2.50.4 Arbeiterunion Zürich, Gewerkschaftskartell Zürich, GBZ: Generalstreik 1912: Akten des Unterstützungskomitees
Ar 2.50.5 Arbeiterunion Zürich, Gewerkschaftskartell Zürich, GBZ: Generalstreik 1912: Zeitungsausschnitte
Ar 170.15.17 Nachlass Herman Greulich: Diverse Dokumente
Ar 422.84.4 SMUV Sektion Zürich: Spengler
Sachdokumentation
KS 331/255a Generalstreik Zürich 1912
KS 331/255b Generalstreik Zürich 1912: Nachlass Otto Lang
Bibliothek
54290 Arbeitsgruppe für Geschichte der Arbeiterbewegung Zürich: Schweizerische Arbeiterbewegung: Dokumente zu Lage, Organisation und Kämpfen der Arbeiter von der Frühindustrialisierung bis zur Gegenwart. Zürich 1975.
Gr 5438 Balthasar, Andreas et al. (Hg.): Arbeiterschaft und Wirtschaft in der Schweiz 1880–1914: Soziale Lage, Organisation und Kämpfe von Arbeitern und Unternehmern, politische Organisationen und Sozialpolitik, Bd. II/2. Zürich 1988.
95554 Eigenheer, Susanne: Bäder, Bildung, Bolschewismus: Interessenkonflikte rund um das Zürcher Volkshaus 1890–1920. Zürich 1993.
91199 Frei, Annette: Die Welt ist mein Haus: Das Leben der Anny Klawa-Morf. Zürich 1990.
38424 Gautschi, Willi: Der Landesstreik 1918. Zürich 1968.
78028 Goodstein, Phil H.: The Theory of the General Strike from the French Revolution to Poland. Boulder 1984.
36444 Grimm, Robert: Der politische Massenstreik: Ein Vortrag. Basel 1906.
NN 154 Grimm, Robert: Der Generalstreik in Zürich, in: Die Neue Zeit 30/2 (1912).
42416 Grunenberg, Antonia (Hg.): Die Massenstreikdebatte. Frankfurt/M 1970.
GR 3103 Jacob, Urs: Der Zürcher Generalstreik vom 12. Juli 1912, Teil I: Allgemeine und besondere Vorgeschichte bis zur Streikdebatte im Kantonsrat von Anfang Juni 1912. Unpubl. Lizentiatsarbeit, Universität Zürich 1977.
MFB 31 Klassenurteil, in: Gewerkschaftliche Rundschau 4 (1912). S. 86-88.
121626 Koller, Christian: Streikkultur: Performanzen und Diskurse des Arbeitskampfes im schweizerisch-österreichischen Vergleich (1860–1950). Münster/Wien 2009.
D 5429 Koller, Christian: Local Strikes as Transnational Events: Migration, Donations, and Organizational Cooperation in the Context of Strikes in Switzerland (1860–1914), in: Labour History Review 74/3 (2009). S. 305-318.
N 2463 Lang, Karl: La grève générale de 1912 à Zurich, in: Cahiers Vilfredo Pareto 42 (1977). S. 129-141.
100168 Ragaz, Leonhard: Der Zürcher Generalstreik vom 12. Juli 1912, in: Eingriffe ins Zeitgeschehen: Reich Gottes und Politik: Texte von 1900–1945. Hg. Ruedi Brassel und Willy Spieler. Luzern 1995, S. 102-111.
55987 Schaffner, Alfred: Wirtschaftslage, gewerkschaftliche Organisation, Streikhäufigkeit und ihre Beziehung zueinander: Eine Untersuchung am Beispiel der Stadt Zürich 1897–1915. Aarau 1977.
331/247-2 Steinmann, Otto: Betrachtungen über den Schwedischen Generalstreik des Jahres 1909. o. O. u. J. [1910].
23569 Traber, Alfred: Vom Werden der zürcherischen Arbeiterbewegung: Jubiläumsschrift der Sozialdemokratischen Partei Zürich 4. Zürich 1957.
Gr 12817 Traber, Alfred: Ich war der „Trämlergeneral“: Rückblick auf mein Leben. Zürich 2011.
90235 Zeller, René: Ruhe und Ordnung in der Schweiz: Die Organisation des militärischen Ordnungsdienstes von 1848 bis 1939. Bern 1990.
Porträt von Fritz Schwarz, Aufnahmedatum unbekannt (SozArch F 5051-Fx-011)
Mit dem Nachlass von Fritz Schwarz (1887-1958) befinden sich Unterlagen eines der wichtigsten Schweizer Vertreter der Freiwirtschaftsbewegung im Sozialarchiv. Der Grossteil des Bestandes wurde 2008 übergeben. Nun ist er um zwei Nachlieferungen erweitert und bietet verschiedene Ansätze für wissenschaftliche Arbeiten.
Freiwirtschaftliche Ideen gestern und heute
Die Freiwirtschaftsbewegung entstand in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Sie fusst auf den Ideen von Silvio Gesell. Die zentralen Forderungen: Grundbesitz sollte in Gemeineigentum übergehen und gegen Abgaben von Einzelpersonen genutzt werden können. Durch eine Regulierung der Geldmenge und sogenanntes Freigeld, das periodisch an Wert einbüsst, sollten Konjunkturschwankungen gemindert und Krisen verhindert werden. Geld sollte demnach nicht gehortet werden (was passiert, wenn es genügend Zinsen abwirft), sondern ständig in Umlauf bleiben.
Den grössten Zulauf hatte die Bewegung in den 1930er Jahren. In der Schweiz standen ihr etliche prominente Personen vor allem auch aus Kulturkreisen nahe, wie die archivierte Korrespondenz von Fritz Schwarz zeigt. Ihre Ideen wurden hingegen von Politikern des gesamten Parteienspektrums und auch von Ökonomen in der Regel ignoriert, belächelt oder bekämpft.
Trotzdem sind öffentliches Baurecht oder die Aufgabe des Goldstandards seit Jahrzehnten Tatsache, ebenso wie Negativzinsen heute von verschiedenen Finanzinstituten praktiziert werden. Auch aktuelle Regionalgeld-Projekte, die Idee einer bargeldlosen Gesellschaft oder die Vollgeld-Initiative, die vermutlich 2018 zur Abstimmung gelangt, knüpfen zumindest teilweise an freiwirtschaftliche Theorien an oder stehen in deren Tradition. Ob die Freiwirtschaft auf einzelne finanzpolitische Massnahmen reduziert werden kann oder als umfassendes Konzept gesellschaftlicher Organisation jenseits des Schemas Kapitalismus/Marktwirtschaft und Kommunismus/Planwirtschaft betrachtet werden muss, darf diskutiert werden.
Zur Person Fritz Schwarz
Soziale Gerechtigkeit war jedenfalls das Hauptanliegen von Fritz Schwarz. Er wurde am 1. Mai 1887 im oberen Krautberg (Oberthal) geboren. Zwischen 1902 und 1906 besuchte er das Lehrerseminar in Hofwil, Klassenkollege war unter anderem der spätere SP-Bundesrat Ernst Nobs. Zunächst noch überzeugter Sozialdemokrat, wandte sich Fritz Schwarz der Freiwirtschaft zu und war ab 1917 Geschäftsführer des Freiland-Freigeld-Bunds (später Liberalsozialistische Partei) sowie Redaktor der „Freistatt“ (später „Freiwirtschaftliche Zeitung“ und „Freies Volk“). Der definitive Bruch mit der SP manifestierte sich 1922 in einem Disput zwischen Schwarz und seinem früheren Kollegen Nobs. Schwarz kritisierte vermeintliche Inkonsistenzen in der marxistischen Wirtschaftstheorie. Nicht das Eigentum an Produktionsmitteln sei Hauptursache von Ungleichheit, sondern ganz im Sinne der Freiwirtschafter der Boden- und der Geldzins, welcher den Besitzenden Einnahmen ohne Arbeitsaufwand erlaube.
Umgekehrt werten marxistische Kritiker auch heute die Fokussierung auf den Zins als verkürzte Kapitalismuskritik, die zudem im Falle von Gesells Schriften anschlussfähig an antisemitische und sozialdarwinistische Ideen sei. Tatsächlich biederten sich in Deutschland in den 1920er und 1930er Jahren Teile der Freiwirtschaftsbewegung (vergeblich) bei den Nationalsozialisten an. In der Schweiz ist keine solche Tendenz auszumachen.
Finanz- und Sozialpolitik
Von 1934 bis 1958 sass Fritz Schwarz für den Schweizer Freiwirtschaftsbund bzw. die Liberalsozialistische Partei im Berner Kantonsparlament, von 1936 bis 1958 im Stadtrat von Bern. Er kritisierte die Deflationspolitik, welche die Wirtschaftskrise der 1930er Jahre verschärfte. Daneben machte er sich für die Rechte von Frauen und Flüchtlingen stark, kritisierte Administrativversorgung ebenso wie die Zensur, von welcher auch die Freiwirtschaftlichen Publikationen betroffen waren.
Als Redaktor und Verleger zeichnete Schwarz für eine Vielzahl von Publikationen verantwortlich. In seinen Hauptwerken setzte er sich mit den Ursachen von Finanzkrisen auseinander und formulierte seine Idee von einer neuen Geld- und Bodenpolitik. Als Referent versuchte Schwarz die Bevölkerung mit unzähligen Vorträgen von den Ideen der Freiwirtschafter zu überzeugen.
Dass trotz ausbleibendem Durchbruch in der nationalen Politik einzelne Aspekte der Freiwirtschaftslehre durchaus Umsetzung durch ihre „Gegner“ fanden, illustriert folgende (nicht datierte) Anekdote aus der Biografie „Lebensbild eines Volksfreundes“, verfasst von Werner Schmid: „Einmal traf Fritz Schwarz … mit Jean Hotz, dem späteren Minister, zusammen. Etwas herablassend fragte Hotz, der einst die Freiwirtschaftslehre als ,Mist‘ definiert hatte, ob Fritz immer noch daran glaube. Darauf Fritz Schwarz ,Nume-no halb‘. (Nur noch halb.) Erstaunt erkundigte sich Hotz nach dem Grund. Darauf Fritz: ,Will mer die angeri Hälfti afe im Bundeshus gloubt.‘ (Weil man die andere Hälfte schon im Bundeshaus glaubt.)“
Pädagoge, Reformer, Verleger
Schwarz stand Reformbewegungen nahe. Er ernährte sich zeitweise vegetarisch und war abstinent, leitete als Pädagoge das Institut „Pestalozzi-Fellenberg-Haus“ mit zugehörendem Verlag und Buchhandlung. Finanziell lebte Schwarz in schwierigen Verhältnissen. Er investierte viel Zeit unentgeltlich in seine politische und publizistische Tätigkeit und verschuldete sich u.a. mit den Druckkosten für die Werke des Schriftstellers Carl Albert Loosli.
Schwarz war ab 1910 verheiratet mit Anna Zaugg, aus der Ehe gingen die zwei Töchter Anny und Hedy hervor. Anna Schwarz-Zaugg litt an Lähmungen. Noch während der Ehe mit ihr verliebte sich Fritz Schwarz in Elly Glaser (1897-1978), welche er 1929 heiratete. Elly Schwarz übernahm die Leitung der zum Verlag gehörenden Buchhandlung. Kinder aus dieser Ehe sind Hans Schwarz und Ruth Binde, welche den Nachlass ihrer Eltern zusammenstellte und dem Sozialarchiv übergab.
Fritz Schwarz verstarb 1958. Seine Hauptwerke wurden in den letzten Jahren vom Synergia-Verlag neu publiziert. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich exemplarisch, wie stark sich die Wertung freiwirtschaftlicher Theorien geändert hat: Der damalige Nationalbank-Präsident Philipp M. Hildebrand liess sich 2010 wie folgt zitieren: „In der Tat sollten sich viele Ideen und Ansichten von Fritz Schwarz als visionär erweisen.“
Die Unterlagen im Sozialarchiv (Ar 162)
Der Nachlass gibt Einblick in das von Idealismus geprägte Schaffen eines der führenden Köpfe der Schweizer Freiwirtschaftsbewegung. Er enthält u.a. umfangreiche private und politische Korrespondenz mit prominenten Zeitgenossen (u.a. diverse Bundesräte, General Guisan, Albert Einstein), Freiwirtschaftern (u.a. Silvio Gesell, Hans Bernoulli, Werner Zimmermann, Theophil Christen, Friedrich Salzmann, Max Bill), Schriftstellern und Journalisten (Emil Ludwig, Hermann Hesse, Meinrad Liener, Jakob Bührer, Carl Albert Loosli). Zudem enthält der Bestand Werke, Fotografien, Zeichnungen und Objekte. Ebenfalls vorhanden sind die Korrespondenz von Ruth Binde rund um die Publikationen der Werke von Fritz Schwarz nach dessen Tod sowie Unterlagen zur Rezeption und zur Familiengeschichte.
Als konkrete Ansatzpunkte für wissenschaftliche Arbeiten bieten sich folgende Themen an:
Freiwirtschaft und Sozialdemokratie (Archivalien/Publikationen: Korrespondenz zwischen Fritz Schwarz und Ernst Nobs / Fritz Schwarz’ Ausführungen „Robert Grimm gegen Silvio Gesell!“ sowie „Der grosse Irrtum der Sozialdemokratie“)
Freiwirtschaft in der Schweizer Politiklandschaft während der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre: Kritik an Deflationspolitik / Appellation an Bundesrat / Verhältnis zu anderen Parteien (div. Korrespondenz u. Publikationen)
Journalisten, Architekten, Lebensreformer, Abstinenzler? Die Schweizer Freiwirtschafter in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (Korrespondenz zw. Schwarz u. div. Exponenten der Bewegung)
Das „Experiment von Wörgl“ und seine Rezeption in der Schweizer Freiwirtschaftsbewegung (Dossier mit Korrespondenz / Publikation)
Fritz Schwarz als Verleger von Carl Albert Loosli (Korrespondenz Schwarz-Loosli)
Fritz Schwarz, die Schweizer Freiwirtschafter und ihr Vordenker Silvio Gesell: Adaption der Gesell‘schen Lehre / Verhältnis Schwarz-Gesell (Korrespondenz zw. Schwarz u. Gesell)
Privatkorrespondenz eines Politikers: Welchen Stellenwert nimmt das Politische in Fritz Schwarz’ Briefwechsel mit Elly Schwarz-Glaser ein? (Korrespondenz zw. Fritz Schwarz u. Elly Glaser)
Material zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl):
Archiv
Ar 162 Schwarz, Fritz und Elly, Privatarchiv
Bild + Ton
F 5051 Schwarz, Fritz (1887-1958)
Sachdokumentation
KS 32/229 Liberalsozialistische Partei der Schweiz LSP
KS 332/45 bis KS 332/49 Freiwirtschaft, z.B.:
KS 332/45b-5 Schwarz, Fritz: Der grosse Irrtum der Sozialdemokratie. Erfurt, 1922.
KS 332/45b-7 Schwarz, Fritz (Hg.): Robert Grimm gegen Silvio Gesell!, oder, Der Kampf gegen Freiland-Freigeld. Bern, 1921.
QS 38.31 Liberalsozialistische Partei der Schweiz LSP
ZA 38.31 Liberalsozialistische Partei der Schweiz LSP
Bibliothek
Zeitschriften
Die Freistatt: Zeitschrift für Kultur und Schulpolitik (1917-1921); Das Freigeld: Zeitschrift des Schweizer Freiland-Freigeld-Bundes (1922-1923) (Signatur: NN 64)
Freiwirtschaftliche Zeitung: Organ des Schweizer Freiland-Freigeld-Bundes (Signatur: Z 47 A)
Freies Volk: Wochenzeitschrift für das Schweizervolk (Signatur: Z 47)
Bücher
Schmid, Werner: Fritz Schwarz: Lebensbild eines Volksfreundes. Darmstadt 2008. (Signatur: 119611)
In Hattingen steht das ehemalige Hüttenwerk Henrichshütte, das 1987 stillgelegt wurde und heute als Industriemuseum Zeugnis von der Industriekultur im Ruhrgebiet ablegt. Gegen die Stilllegung formierte sich damals grosser Widerstand: Am 23. April 1987 bildeten 5‘000 Arbeiter und Arbeiterinnen, aber auch BewohnerInnen von Hattingen eine Menschenkette, um dagegen zu demonstrieren. Der Hüttenkampf ging trotzdem verloren.
Dreissig Jahre danach hat der Förderverein des Museums 100 ehemalige Hüttenwerker und Hüttenwerkerinnen zu den damaligen Ereignissen befragt (dem Buch liegt eine DVD mit den Interviews bei) und von der Fotografin Astrid Kirschey porträtieren lassen.
In der französischen Hafenstadt Calais entstand 2015 ein Flüchtlingslager, das bald den wenig schmeichelhaften Namen «Dschungel von Calais» bekam. Das Lager war bis im August 2016, als es schliesslich geschlossen wurde, für Tausende Migranten und Migrantinnen ein unfreiwilliger Aufenthaltsort, denn diese wollten eigentlich weiter durch den Eurotunnel nach Grossbritannien.
Die britische Comic-Künstlerin Kate Evans hat sich damals ein Bild vor Ort gemacht und ihre Erlebnisse zu einem eindrücklichen Comic verarbeitet. > Mehr Infos zum Comic auf der Website von Kate Evans
Die Studie von Andreas Tscherigg widmet sich einem bislang in der Geschichtsschreibung der Region Basel nur marginal betrachteten Thema: der Spanischen Grippe von 1918/19. Beleuchtet wird der Umgang der kantonalen Sanitätsbehörden in den beiden Basler Halbkantonen mit der bislang heftigsten Grippepandemie. Die vielen Erkrankungen, der grosse Anteil der jungen Toten und die Massnahmen gegen die Seuche hielten die Behörden bis ins Frühjahr 1919 in Atem.
Massnahmen gegen die Grippe umfassten Empfehlungen zur persönlichen Reinlichkeit, «Grippeferien» in den Schulen oder allgemeine Versammlungsverbote. Auch die Schwierigkeiten der Behörden bei der Grippebekämpfung werden thematisiert: Ob die Einrichtung von Notspitälern, der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal oder die Nichtbeachtung von Massregeln durch die Bevölkerung – die Herausforderungen durch die Spanische Grippe waren ebenso vielfältig wie die in der Presse angepriesenen Wundermittel.
Launch der interaktiven Website «Neue Frauenbewegung 2.0»
Mit Kristina Schulz, Magda Kaspar (Universität Bern), Christian Koller u.a.
«Neue Frauenbewegung 2.0» macht die Geschichte der Neuen Frauenbewegung der Schweiz auf einer interaktiven Website zugänglich. Die Website enthält Ausschnitte aus Interviews mit Aktivistinnen der Frauenbewegung nach 1968, ein Quiz sowie Lernmaterialien. Zu Wort kommen Anita Fetz, Elisabeth Joris, Zita Küng, Muda Mathis, Rina Nissim, Judith Stamm u.v.a.m.
Gespräche mit Aktivistinnen der Neuen Frauenbewegung und Apéro Donnerstag, 31. August 2017, 19:30 Uhr im Theater Stadelhofen
Wenn die Schweizer Stimmberechtigten am 24. September zur Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 an die Urnen gerufen werden, ist dies bereits die 23. eidgenössische Abstimmung zum Thema AHV in den letzten 100 Jahren. Aus diesen Urnengängen ragt sowohl bezüglich der Bedeutung als auch was die Eindeutigkeit des Resultats betrifft eine Abstimmung hervor: diejenige vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. Die mit 80% Ja-Stimmen „wuchtig“ (wie es in der zeitgenössischen Berichterstattung immer wieder hiess) gutgeheissene Vorlage wurde bereits damals als Meilenstein der modernen Schweizer Geschichte verstanden. Das Solothurner SP-Blatt Das Volk etwa schrieb von einem „Ehrentag der Eidgenossenschaft“ und setzte das AHV-Jahr 1948 grafisch mit dem Gründungsjahr des modernen Bundesstaates hundert Jahre zuvor gleich. Dass der Halbkanton Obwalden das Gesetz als einziger Stand abgelehnt hatte, wurde allenthalben als Kuriosum betrachtet. Die grösste Zustimmung kam aus dem Kanton Tessin mit 90,6% Ja-Stimmen. In einzelnen Abstimmungsbezirken war das Resultat noch eindeutiger: Der Zürcher Stadtkreis 5 meldete rekordverdächtige 97,6% Ja-Stimmen.
Zwar hatte man im Vorfeld allgemein mit einer Annahme des Gesetzes gerechnet, in dieser Eindeutigkeit war der Ausgang der Referendumsabstimmung allerdings nicht erwartet worden. Gegen die Ende 1946 von den eidgenössischen Räten mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage hatte ein Komitee aus rechtsliberalen, Unternehmer- und katholisch-konservativen Kreisen Stimmung gemacht. Die Nachricht über die Ergreifung des Referendums stiess bei der Befürworterseite auf Unverständnis: Die Neue Zürcher Zeitung titelte „Der Kampf beginnt“ (24. Januar 1947) und das Volksrecht schrieb gar vom „Aufmarsch der Demagogen“ (22. Januar 1947). Am Abend vor der Abstimmung veranstaltete die Zürcher SP auf dem Helvetiaplatz eine Kundgebung „Gegen die Feinde der AHV“, an der sich rund 12‘000 Personen beteiligten. Nach der Abstimmung trat das AHV-Gesetz rasch in Kraft und im Januar 1948 wurden die ersten Renten ausbezahlt. Der im Schweizerischen Sozialarchiv gelagerte Nachlass des Werbers Victor N. Cohen, der die Pro-Kampagne unter dem Motto „Lasst uns tapfer beginnen!“ koordinierte, zeigt die Professionalität, mit der bereits damals Abstimmungskämpfe geführt wurden. Neben Plakaten und zielgruppenspezifischem Druckmaterial gelangte auch das Medium Film zum Einsatz. Cohen sammelte in seiner Abstimmungsdokumentation auch die Inserate und Broschüren der Gegenseite. Diese kritisierte etwa eine angebliche Bürokratisierung, die vorgesehene Ausrichtung von AHV-Renten auch an nicht Bedürftige sowie deren „liederliche Finanzierung“, die angeblich für keine zwei Jahrzehnte gesichert sei.
Die Geschichte der AHV reicht indessen bedeutend weiter zurück als ins Jahr 1947. Bereits in den 1880er Jahren waren Forderungen nach Einrichtung einer staatlichen Versicherung zur Überwindung der weit verbreiteten Altersarmut erhoben worden, etwa auf dem Arbeitertag 1883 oder an der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Grütlivereins 1888. Im nördlichen Nachbarland führte Reichskanzler Bismarck genau in jenen Jahren ein System staatlicher Sozialversicherungen ein. Auf die Krankenversicherung im Jahre 1883 und die Unfallversicherung ein Jahr später folgte 1889 die Rentenversicherung. Bismarcks Sozialpolitik war Teil einer Zuckerbrot-und-Peitsche-Strategie, um die Arbeiterschaft an den kaiserlichen Obrigkeitsstaat zu binden und der Arbeiterbewegung das Wasser abzugraben. Seit 1878 verbot das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ sozialistische und gewerkschaftliche Organisationen, Publikationen und Versammlungen, hingegen nicht die Kandidatur von Sozialdemokraten für den Reichstag. Bismarcks Strategie ging nicht auf. Trotz der Verfolgungen stieg der sozialdemokratische Wähleranteil während der 1880er Jahre stetig an. 1890 verweigerte der Reichstag die Fortsetzung des Sozialistengesetzes, bei den kurz darauf folgenden Wahlen wurde die Sozialdemokratie wählerstärkste Partei. Trotz der deutlich verschiedenen politischen Situation in der republikanischen Schweiz wurde die Sozialpolitik im nördlichen Nachbarland genau beobachtet.
Im Jahre 1890 begründete der neue Artikel 34bis der Bundesverfassung die erste Bundeskompetenz für Sozialversicherungen. Der Verfassungsartikel beschränkte sich auf die Kranken- und Unfallversicherung, während die Altersversicherung, über die die vorberatende Parlamentskommission zunächst ebenfalls diskutiert hatte, aussen vor blieb. Die ersten Sozialversicherungen auf Bundesebene wurden aber erst nach der Jahrhundertwende realisiert: 1902 die Militärversicherung, 1914 die Krankenversicherung und 1918 die Unfallversicherung. Schwierigkeiten mit dem Kranken- und Unfallversicherungsgesetz drängten für mehr als zwei Jahrzehnte die Debatte über die Altersversicherung in den Hintergrund. Erst 1912 wurde diese mit einer Motion des St. Galler Demokraten und Grütlianers Otto Weber im Nationalrat wieder aufgenommen, durch den Kriegsausbruch dann aber erneut unterbrochen.
Zu diesem Zeitpunkt gab es eine unkoordinierte Vielzahl von Instrumenten der Altersvorsorge, die aber nur einen Bruchteil der Bevölkerung erfassten. Bereits im frühen 19. Jahrhundert hatten einzelne Kantone für einzelne Kategorien von Staatsangestellten (insbesondere Lehrer und Polizisten) Pensionskassen eingerichtet. Pensionsgesetze für alle Staatsangestellten drangen aber erst Ende des 19. Jahrhunderts in einzelnen Kantonen durch. Auf Bundesebene erhielten die Angestellten der SBB 1907 eine Pensionskasse, die Bundesbeamten aber erst 1921. In der Privatwirtschaft gab es im 19. Jahrhundert noch kaum entsprechende Vorsorgeeinrichtungen. Im Jahre 1903 waren erst 61‘000 Arbeitnehmer bei einer Pensionskasse versichert. Daneben boten verschiedene Privatversicherer und Hilfsgesellschaften Rentenversicherungen an. Freiwillige kantonale Altersversicherungen gab es nur in der Romandie (in Genf seit 1849, in Neuchâtel seit 1898 und in der Waadt seit 1907). Noch 1920 waren 83% der Männer zwischen 65 und 70 und 60% der über 70jährigen Männer erwerbstätig. Über ein Drittel der alten Menschen in der Schweiz waren zu diesem Zeitpunkt unterstützungsbedürftig. In der Krise der 30er Jahre sollte dieser Anteil dann zeitweise sogar auf bis zu 40% ansteigen.
Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu erstaunen, dass die Forderung nach einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung auf Bundesebene auch im Reformkatalog des Oltener Aktionskomitees während des Landesstreiks figurierte. Das Thema Altersversicherung beschäftigte zu diesem Zeitpunkt auch bürgerliche Kreise. 1916 hatte der Kanton Glarus als erster eine obligatorische kantonale Altersversicherung eingeführt, im folgenden Jahr wurde die Stiftung „Für das Alter“ (die heutige Pro Senectute) unter dem Patronat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) als privates Hilfswerk gegen Altersarmut ins Leben gerufen. Im Mai 1918 nahm der jungfreisinnige Verband die Forderung nach einer AHV in sein Programm auf, gefolgt von der Konservativen Volkspartei kurz nach dem Landesstreik. Der freisinnige Basler Nationalrat Christian Rothenberger schlug im November 1918 erfolglos vor, aus dem Ertrag der Kriegsgewinnsteuer einen Fonds für Sozialversicherung zu äufnen.
Bereits zwei Monate nach dem Landesstreik setzte der Bundesrat eine Expertenkommission zur Beratung einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung ein und legte schon im Juni 1919 eine entsprechende Botschaft vor. Nationalrat Rothenberger lancierte eine Volksinitiative für eine Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung, die 1925 mit 58% Nein-Stimmen scheiterte. Wenige Monate später hiess das Stimmvolk aber mit Zweidrittelmehrheit den neuen Artikel 34quater der Bundesverfassung gut, der die Verpflichtung zur Schaffung einer AHV und die Kompetenz zur Einrichtung einer Invalidenversicherung beinhaltete. Im selben Jahr führte der Kanton Appenzell-Ausserrhoden eine obligatorische kantonale Altersversicherung ein, sieben Jahre später folgte Basel-Stadt. Verschiedene Städte schufen zu dieser Zeit kommunale Altersbeihilfen, so die Stadt Zürich 1929/30 schon kurz nach dem Beginn des „Roten Zürich“. Der grosse Wurf, eine Altersversicherung auf Bundesebene, misslang hingegen zunächst. Im Dezember 1931 scheiterte ein AHV-Gesetz an der Urne mit 60,3% Nein-Stimmen deutlich. Das auf den freisinnigen Bundesrat Edmund Schulthess zurückgehende Gesetz, das den Verfassungsauftrag von 1925 umzusetzen versuchte, hätte ein Obligatorium mit öffentlichen Kassen, Umlageverfahren und sehr bescheidenen Einheitsrenten ab dem 66. Altersjahr vorgesehen.
Damit war die seit 1918 entfaltete Dynamik vorerst abgestoppt. In der Folge beschränkte sich der Bund damit, die 1929 begonnene Subventionierung der Stiftung „Für das Alter“ weiterzuführen und ab 1934 auch Beträge an die Kantone zur Unterstützung von bedürftigen Alten, Witwen und Waisen auszurichten. Diese Beiträge wurden kontinuierlich erhöht, noch 1941 machten sie aber erst 100 Franken pro Jahr und unterstützungsbedürftige alte Person aus. Parallel zur AHV-Debatte kam es in der Zwischenkriegszeit zu einem raschen Ausbau der Pensionskassen und betrieblichen Wohlfahrtsfonds, bedingt durch die Steuerbefreiung der Versicherungsbeiträge. Im Jahre 1925 gab es bereits 262‘000 Versicherte. Da bis 1935 Arbeitnehmer bei Stellenwechsel keinerlei Recht auf die eigenen Pensionskassenbeiträge hatten, entwickelten sich diese Kassen aber auch zu einem Instrument betrieblicher Personalpolitik.
Die unmittelbare Vorgeschichte der AHV begann mit dem Zweiten Weltkrieg. Im Dezember 1939 beschloss der nunmehr mit Vollmachten ausgestattete Bundesrat die Einrichtung einer Lohnersatz-Ordnung für Wehrmänner, die über je zwei Lohnprozente von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie einen Bundeszuschuss finanziert war und deren Organisation auf Ausgleichskassen beruhte. Es war dies das Ergebnis eines Lernprozesses aus dem Ersten Weltkrieg, bei dem die Verarmung zahlreicher Wehrmänner und ihrer Familien zur Krisensituation der Jahre 1917/18 beigetragen hatte. Die neue Lohnersatz-Ordnung erschien als Modell für eine zukünftige Altersversicherung. Bereits 1940 forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, das System bei Kriegsende in eine AHV zu überführen. 1942 legte ein von Arbeitnehmerverbänden, der SP und der FDP getragenes Komitee ein entsprechendes Projekt mit dem Titel „Gesichertes Alter“ vor. Einen Dämpfer hatte die Bewegung allerdings im Vorjahr erhalten, als in Zürich eine von Banken- und Versicherungskreisen bekämpfte Vorlage für eine kantonale Altersversicherung an der Urne gescheitert war. Zudem explodierte in den Jahren 1939 bis 1942 unter dem Einfluss der „Betriebsgemeinschafts“-Idee sowie fiskalischer Anreize die Zahl der Pensionskassen, die manchen als Alternative zu einer staatlichen AHV erschienen. Noch 1941 war aber lediglich jeder vierte Arbeitnehmer bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung versichert. Nicht zuletzt die weit verbreitete Furcht vor einem neuen „1918“ aufgrund der kriegsbedingten Reallohnverluste liess es angezeigt erscheinen, die Realisierung der AHV nicht länger auf die lange Bank zu schieben.
In seiner Neujahrsansprache auf das Jahr 1944 gab der freisinnige Bundespräsident und Wirtschaftsminister Walther Stampfli das Versprechen ab, dass bis 1948 eine AHV eingeführt werde – ohne dass zu jenem Zeitpunkt bereits eine klare Vorstellung über die Konzeption dieses Sozialwerkes bestanden hätte. Eine im Mai 1944 vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission legte im März 1945 einen Bericht vor, der eine auf dem Umlageverfahren beruhende obligatorische Versicherung mit abgestuften Renten und Rentenalter 65 für beide Geschlechter vorsah. Bundesrat und Parlament hielten sich weitgehend an diesen Entwurf, der im Dezember 1946 von beiden Räten verabschiedet und im Juli 1947 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde. Nachdem 1946/47 eine Übergangsordnung gegolten hatte, konnte das AHV-Gesetz auf Januar 1948 in Kraft treten. Die Einführung der AHV bettete sich ein in einen internationalen Trend zu Sozialreformen nach dem Zweiten Weltkrieg. In Grossbritannien, beispielsweise, wo 1908 der von einer liberalen Regierung geschaffene „Old-Age Pensions Act“ Altersbeihilfen ab 70 für Geringverdienende mit „good character” eingeführt hatte, legte 1942 eine Kommission unter Leitung des liberalen Politikers und Ökonomen William Beveridge einen Plan für ein umfassendes Sozialversicherungssystem vor, der auch die AHV-Diskussion in der Schweiz beeinflusste und nach einem Erdrutschsieg der Labour Party bei den Unterhauswahlen im Juli 1945 weitgehend umgesetzt wurde. Der „National Insurance Act“ von 1946 deckte auch die Altersversicherung ab, zum Flaggschiff des britischen „Welfare State“ wurde aber der „National Health Service“ (NHS), der 1948 seinen Betrieb aufnahm. In Frankreich fassten 1945 zwei „Ordonnances“ die bestehenden Sozialversicherungen zu einem System der „Sécurité sociale“ zusammen und identifizierten Lücken, die in der Folge geschlossen wurden.
Die AHV avancierte rasch zum Flaggschiff des schweizerischen Sozialstaates. In den 50er Jahren wurden in vier Revisionen die ungenügenden Renten angehoben. Ab 1959 war als Vorsteher des Departements des Innern SP-Bundesrat Hans-Peter Tschudi für das AHV-Dossier zuständig, unter dessen Ägide zwischen 1961 und 1972 vier weitere AHV-Revisionen das Sozialversicherungswerk weiterentwickelten und die Renten zum Teil massiv erhöhten. In die Amtszeit des für seine Effizienz bekannten Innenministers („Tschudi-Tempo“) fiel auch die Einführung der Ergänzungsleistungen 1965 und die Verankerung des Dreisäulenprinzips in der Bundesverfassung 1972. Im zur Personalisierung neigenden kollektiven Gedächtnis teilt der Sozialdemokrat Tschudi mit dem Freisinnigen Stampfli den Titel eines „Vaters der AHV“.
Die seit 1947 stetigen politischen Debatten um die AHV drehten sich im Wesentlichen um fünf Punkte: das (in der Anfangszeit wiederholt angehobene) Rentenniveau, das Verhältnis zwischen AHV und Pensionskassen, das Rentenalter, die Geschlechter(a)symmetrie in der Altersvorsorge sowie die Finanzierung. Im AHV-Gesetz von 1947 war das Rentenalter für beide Geschlechter auf 65 festgelegt. Während dies für die Männer so blieb, wurde das Frauenrentenalter in der Folge auf 63 (1957) und 62 (1964) gesenkt, um sodann wieder auf 63 (2001) und 64 (2005) angehoben zu werden. Seit 1978 kamen nicht weniger als sechs Initiativen vors Volk, die eine Senkung oder Flexibilisierung des Rentenalters forderten, während seit den 90er Jahren mit demografischen und finanziellen Argumenten auch immer wieder für eine Erhöhung des Rentenalters plädiert wurde. Die Problematik der Geschlechter(a)symmetrie in der Altersvorsorge ging aus deren Ursprung in der Wehrmänner-Lohnersatz-Ordnung hervor und widerspiegelt die Entwicklung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und juristischen Geschlechterordnung seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Von Beginn weg war in der AHV der Mann als „Normalperson“ definiert, während es je nach Zivilstand und Erwerbstätigkeit mehrere Kategorien von Frauen gab. Erst die 10. AHV-Revision von 1994 verbesserte durch Splitting sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften die Stellung der Frauen wesentlich. Die Finanzierung der AHV schliesslich spielte nicht nur bei den meisten bisherigen AHV-Revisionen eine Rolle, sondern war seit der Jahrtausendwende auch Gegenstand einer ganzen Reihe von Volksinitiativen. Die Ideen, der AHV Mittel aus Energieabgaben, Goldreserven, Nationalbankgewinnen oder einer nationalen Erbschaftssteuer zuzuführen, wurden vom Stimmvolk aber allesamt bachab geschickt.
Ein Neugeborenes für die Alten: Illustration zum Ausgang der AHV-Abstimmung vom 6. Juli 1947 (SozArch F 5030-Pb-018)
Werbung für die AHV an der Maifeier 1947 (SozArch F Ob-0001-289)
Werbung für die AHV an der Maifeier 1947 (SozArch F 5047-Fb-389)
Inserat der AHV-Gegner von 1947 (SozArch Ar 141.10.2)
Inserat der AHV-Gegner von 1947 (SozArch Ar 141.10.2)
Aus der Urzeit der Altersversicherungen: Entwurf für eine Stadtzürcher Pensionskasse aus dem Jahre 1827 (SozArch 368/44-Z1)
Enttäuschung über die Ablehnung der AHV-Vorlage von 1931 (SozArch F Pa-0002-023)
Die Zeit nach dem Weltkrieg planen: Überparteilicher Vorschlag für eine AHV (SozArch 368/52)
Das Flaggschiff des Schweizer Sozialstaats als multifunktionales Argument (SozArch F Pe-0542)
Das Flaggschiff des Schweizer Sozialstaats als multifunktionales Argument (SozArch F Ka-0001-896)
Das Flaggschiff des Schweizer Sozialstaats als multifunktionales Argument (SozArch F Ka-0002-232)
Abgelehnte Vorschläge zur AHV-Finanzierung (SozArch F 5123-Pe-146)
Abgelehnte Vorschläge zur AHV-Finanzierung (SozArch F Ob-0003-062)
Material zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl)
Archiv:
Ar 1.430.1 bis 4 Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Sozialversicherung: AHV
Ar 1.140.15 Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Initiativen/Referenden AHV
Ar 42 Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik
Ar 141.10.1/2 Nachlass Victor N. Cohen: Kampagne Pro AHV 1947
Ar 201.8 Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
Ar 504 Pro Senectute Schweiz
Ar 508 AVIVO Zürich
Ar 521 Pro Senectute Kanton Zürich
Ar SGG B 4 a Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft: Bestrebungen zur Eidgenössischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung, 1926 bis 1932
Ar SMUV 06A-0006 Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen (SMUV): AHV 1942-1946
Sachdokumentation:
KS 362/25 Altersfürsorge
KS 368/44 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen: Schweiz
KS 368/45 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen: Schweiz: Eidgenössische Räte
KS 368/46 bis 54 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen: Schweiz: Bund
KS 368/55 bis 60 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Schweiz
QS 60.0 C *So Schweizerische Stiftung für Solidarität
QS 61.3 C Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Schweiz
ZA 61.3 C Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Schweiz
ZA 61.5 Betriebliche Sozialversicherungen: Zweite Säule, Pensionskassen, BVG
DS 7 Reform der Altersvorsorge 2020
DS 9 Reform „Altersvorsorge 2020“
DS 155 Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern
DS 208 AHVplus – …für eine starke AHV
DS 209 AHVplus und Ergänzungsleistungen in Kürze
DS 210 In Kürze: AHVplus ist finanzierbar
DS 211 AHV – Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt
DS 213 SGB mobilisiert gegen Rentenabbau und für eine starke AHV
DS 522 Offener Brief zur Reform der Altersvorsorge 2020, Differenzbereinigung
DS 564 AV 2020 – Ja zu sicheren Renten und mehr AHV
DS 644 Die Musth des freisinnigen Elefanten oder die Trumpsche Krise der Gegner der Altersvorsorge 2020
DS 647 «Frauendachverbände für Rentenreform»
Bibliothek:
Berenstein, Alexandre : L’assurance-vieillesse suisse: Son élaboration et son évolution. Lausanne 1986 (Signatur: 80588)
Binswanger, Peter: Geschichte der AHV: Schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung. Zürich 1986 (Signatur: 80270)
Bödiker, T.: Die Arbeiterversicherung in den Europäischen Staaten. Leipzig 1895 (Signatur: A 2317)
Brütsch, Ernst: Staatliche Altersrenten nach dem Umlegeverfahren: Vorschlag für eine Schweizerische Altersversicherung. Bern 1942 (Signatur: 12358)
Bundesamt für Sozialversicherung (Hg.): Die in der Schweiz bestehenden Einrichtungen für die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenen-Versicherung im Jahre 1925 : Hilfskassenstatistik. Bern 1929 (Signatur: Gr 1866)
Gilomen, Hans-Jörg et al. (Hg.): Von der Barmherzigkeit zur Sozialversicherung: Umbrüche und Kontinuitäten vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert. Zürich 2002 (Signatur: 110402)
Hafner, Georg: Bundesrat Walther Stampfli (1884-1965): Leiter der Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg, bundesrätlicher Vater der AHV. Olten 1986 (Signatur: 82065)
Illi, Martin und Ernst Welti: Ruhestand statt Altersnot: 100 Jahre Pensionskasse Stadt Zürich, 1913-2013. Zürich 2013 (Signatur: Gr 13030)
50 Jahre AHV, 25 Jahre 3-Säulen-Konzept: wie weiter? Beiträge und Referate zur 25. AWP-Jubiläums-Arbeitstagung vom 26. Februar 1998. Bern 1998 (Signatur: Gr 9649)
Lasserre, André: L’institution de l’assurance-vieillesse et survivants (1889-1947), in: Ruffieux, Roland et al.: La démocratie référendaire en Suisse au 20e siècle. Fribourg 1972. Bd. 1, S. 259-326 (Signatur: 49407)
Leimgruber, Matthieu: Solidarity without the state? Business and the shaping of the Swiss welfare state, 1890-2000. Cambridge 2008 (Signatur: 123387)
Leimgruber, Matthieu und Martin Lengwiler (Hg.): Umbruch an der „inneren Front“ : Krieg und Sozialpolitik in der Schweiz, 1938-1948. Zürich 2009 (Signatur: 121550)
Luchsinger, Christine: Solidarität, Selbstständigkeit, Bedürftigkeit: Der schwierige Weg zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter in der AHV, 1939-1980. Zürich 1995 (Signatur: 98331)
Müller, Stefan: Entstehung und Entwicklung der AHV von 1945 bis 1978: Aus ökonomischer Sicht, dargestellt an Hand der Schaffung und Entwicklung des AHV-Gesetzes. Fribourg 1978 (Signatur: 63351)
Petersen, Jørn Henrik et al. (Hg.): The Politics of Age: Basic pension systems in a comparative and historical perspective. Frankfurt 2009 (Signatur: 121258)
Ruoss, Matthias: Fürsprecherin des Alters: Geschichte der Stiftung Pro Senectute im entstehenden Schweizer Sozialstaat (1917-1967). Zürich 2015 (Signatur: 132436)
Seifert, Kurt: Eine Jahrhundertgeschichte: Pro Senectute und die Schweiz, 1917-2017. Hg. Pro Senectute Schweiz. Baden 2017 (Signatur: UGr 90)
Sozialdepartement der Stadt Zürich (Hg.): Jetzt reicht es: Leben mit Zusatzleistungen zur AHV/IV in der Stadt Zürich: Seit 1930. Zürich 2005 (Signatur: 115219)
Tschudi, Hans-Peter: Entstehung und Entwicklung der schweizerischen Sozialversicherungen. Basel 1989 (Signatur: 90302)
Tschudi, Hans-Peter: Im Dienste des Sozialstaates: Politische Erinnerungen. Basel 1993 (Signatur: 95836)
«Sie sind als gemein-gefährlicher Hetzer geboren – und mischen sich in Sachen, die Sie nichts angehen – an Stelle für den Frieden zu beten.» So und noch heftiger konnten Reaktionen auf das «Wort zum Sonntag» ausfallen, wenn Priester Urs Eigenmann dieses hielt. Der Theologe römisch-katholischer Konfession mischte sich in Sachen ein, die ihn in seinem Verständnis sehr wohl etwas angingen. Er scheute sich nicht, auch vor grossem Publikum pointiert Stellung zu aktuellen sozialpolitischen Themen zu beziehen. Entsprechend interessant ist der Vorlass, der sich neu im Sozialarchiv befindet.
Eigenmann (*1946) steht in der Tradition der Befreiungstheologen und der religiösen Sozialisten. Nach seinem Studium in Theologie und Philosophie an den Universitäten Luzern und Münster promovierte Eigenmann in Freiburg mit einer Arbeit über den brasilianischen Erzbischof und Befreiungstheologen Dom Hélder Câmara. Als Pfarrer amtete Eigenmann unter anderem zwischen 1984 und 1996 in Neuenhof und Killwangen. Von 1986 bis 1991 war er Sprecher der Sendung «Wort zum Sonntag» am Schweizer Fernsehen.
«Ich gehöre zu dem Teil der 68er-Generation, dessen Marsch durch die Institutionen noch nicht in der Toscana geendet hat», pflegte sich Eigenmann zuweilen vorzustellen, wie er in einem Interview mit Willy Spieler ausführte (Neue Wege, Band 100, 2006). Zentraler Begriff in Eigenmanns Leben ist das «Reich Gottes». Die «Reich-Gottes-Theologie» war von Leonhard Ragaz (1868–1945), dem Pionier der religiös-sozialen Bewegung in der Schweiz, entworfen worden. Eigenmann diskutiert den Begriff und seine Konsequenzen für das Christentum und die Gesellschaft in der Publikation «Das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit auf Erden» (SozArch Hf 1587) ausführlich. Im Interview mit Willy Spieler beschreibt er das «Reich Gottes» nicht als fixen Zustand oder «in sich geschlossenes Modell, das es zu verwirklichen gilt». Vielmehr enthalte es «Perspektiven, Leitlinien, Optionen», um «Verhältnisse heute zu beurteilen und zu gestalten». Die sozial-politischen Folgerungen: «Für Jesus geht es nicht um eine Verbesserung, sondern um eine Umkehr unserer Verhältnisse. Wenn er den Armen, und zwar den Bettelarmen, das Reich Gottes verheisst, dann sind Verhältnisse, in denen es diese Bettelarmen gibt, mit dem Reich Gottes nicht vereinbar. Dann bedeutet die radikale Umkehr, dass die Letzten die Ersten, die Ersten die Letzten sein werden.»
Seine politisch-religiöse Position, seine Kritik am «mittelständisch-bürgerlichen Christentum» sowie an Teilen der katholischen Kirche selbst trugen Eigenmann neben viel Lob zuweilen harsche Kritik ein. Im «Wort zum Sonntag» thematisierte Eigenmann etwa: Asylpolitik, die Schweiz im 2. Weltkrieg, Patriotismus, Imperialismus, Militarismus, die Abschaffung der Armee, Rassismus, Sexismus, Umwelt und Gentechnik, Energiepolitik, Armut und Chancengleichheit, die Ernennung von Bischof Wolfgang Haas. Die umfangreichen Reaktionen reichten von Beifall bis hin zu Morddrohungen, und die Programmverantwortlichen beim Schweizer Fernsehen sahen sich mit Konzessionsbeschwerden konfrontiert.
Sämtliche 33 Reden von Eigenmann im Rahmen des «Wortes zum Sonntag», die Reaktionen darauf und diesbezügliche Korrespondenz sowie Zeitungsartikel zu Kontroversen finden sich im Vorlass von Urs Eigenmann. Ebenfalls enthält der Bestand die Manuskripte von über 650 Predigten und von zahlreichen Vorträgen. Umfangreich dokumentiert ist auch das Wirken von Dom Hélder Câmara (1909– 1999). Verschiedene Publikationen von Urs Eigenmann werden in die Bibliothek des Sozialarchivs aufgenommen.
Urs Eigenmann wird im «Sonntag» vom 13.11.1985 als Sprecher der Sendung «Wort zum Sonntag» vorgestellt
Anonyme Zuschrift als Reaktion auf Eigenmanns «Wort zum Sonntag» (1988)
Anonyme Zuschrift als Reaktion auf Eigenmanns «Wort zum Sonntag» (1991)
Peter J. Grob, Prof. em., Dr. med., ehemals Leiter der Klinischen Immunologie
am Universitätsspital Zürich, war in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien insbesondere zur Bekämpfung von Hepatitis und Aids tätig. 2009 veröffentlichte er das Buch «Zürcher ‹Needle-Park› – Ein Stück Drogengeschichte und -politik 1968–2008» (eine 2. Auflage erschien 2012), welches das Alltagsleben auf dem Platzspitz, den Drogenhandel und die Reaktionen aus Politik und Medien der damaligen Zeit beschreibt. Diese Publikation war mit Fotos von Gertrud Vogler bebildert. Die Fotografin übergab ihr Negativarchiv im Jahr 2013 dem Sozialarchiv und die neu erschlossenen Fotos werden laufend über die Datenbank Bild + Ton zugänglich gemacht.
Nun hat Peter J. Grob in einem 50-seitigen Dokument mit dem Titel «Illegale Drogen und ihre medizinischen, sozialen und politischen Folgen: Eine Chronologie der Ereignisse in der Schweiz 1967–2016» die wichtigsten Begebenheiten und Entwicklungen in der Schweizer Drogenpolitik chronologisch zusammengefasst. Der Bericht wird von der Bibliothek des Sozialarchivs in digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist über den NEBIS-Katalog zugänglich.
Gertrud Vogler: Im Rahmen des Pilotprojekts Zipp-Aids werden saubere Spritzen verteilt, 1989 (SozArch F 5107-Na-16-034-025)
Gertrud Vogler: Aufrufe zum Impfen („Gilb“ = umgangssprachlich Gelbsucht/Hepatitis), 1989 (SozArch F 5107-Na-16-032-033)
Gertrud Vogler: Sanibus/Zipp auf dem Platzspitz: Die mobile Arztpraxis installierte sich in einem Katastrophenanhänger des Sanitätskorps, 1992 (SozArch F 5107-Na-15-095-022)
Susanne Brügger, Leiterin der Bibliothek des Sozialarchivs, hat sich mit Peter J. Grob zu einem kurzen Gespräch getroffen und ihm einige Fragen zur Thematik gestellt:
SB: Herr Grob, wie kamen Sie in den späten 1960er Jahren mit dem Drogenproblem in Berührung?
PG: Die klinische Immunologie des Universitätsspitals war damals europäisches Referenzlabor für die neu entdeckten Hepatitisviren geworden und erhielt Blutproben von vielen Ärzten, immer häufiger mit der Angabe, dass diese von Drogenkonsument/innen stammten. Von Drogen wusste ich wenig, wollte mir ein Bild machen, verliess den universitären Elfenbeinturm und kam mit der Realität ausserhalb in Berührung.
SB: Wie sah diese Realität aus?
PG: Ich traf auf Menschen, verstreut und in Gruppen, die aus der Normalität, wie ich sie selber kannte, herausgefallen waren. Sie befanden sich in verschiedenen Stadien: dahin dösend, in Trance oder verzweifelt nach Drogen, Geld und einer Bleibe suchend. Was vor allem beeindruckte, war die soziale und medizinische Verwahrlosung.
SB: Wie hat sich die Problematik nach 1968 weiterentwickelt?
PG: Die Zahl von intravenös spritzenden Konsument/innen von Heroin und Kokain nahm immer mehr zu, auch die Drogenkriminalität. Um den Anfängen zu wehren, beschloss das Schweizer Stimmvolk 1975, das Betäubungsmittelgesetz in Richtung Repression zu verschärfen. Zwei Lager standen sich danach gegenüber: einerseits die Befürworter des Betäubungsmittelgesetzes, das vorschrieb, dass die Drogensucht nur durch Repression und Entzug zu lösen sei, und andererseits die soziale und medizinische Seite, welche die Sucht als Krankheit einstufte. Die Hepatitis-Epidemie in den 1970er Jahren hatte die Bevölkerung und auch die Politik wenig aufgeschreckt. In Zusammenarbeit mit allen Zürcher Spitälern und zahlreichen Privatärzten hatte bereits 1981/82 die weltweit grösste Hepatitis-B-Impfaktion stattgefunden, die auch Drogenkonsument/innen miteinbezog, die aber kaum Beachtung fand. Dies änderte sich erst ab Mitte der 1980er Jahre mit dem Auftreten von HIV/Aids und der Erkenntnis, dass intravenös spritzende Drogenkonsument/innen besonders betroffen waren. Das machte Angst, Handeln war gefragt.
SB: Welche Änderung bewirkte HIV/Aids für Ihre Anliegen?
PG: Es waren nicht meine Anliegen, sondern es war generell eine neue Herausforderung für die Behörden und vor allem auch die sozio-medizinischen Kreise. Man hatte die Drogenkonsument/innen während Jahren von einem Ort zum anderen getrieben, was auch für die Ordnungskräfte und die Bevölkerung frustrierend war. Es gab zwar erste Drogenhilfestellen, die aber bald überlastet waren. Auch die Behörden der Stadt Zürich waren überfordert und suchten nach Alternativen. 1986 wurde der Platzspitz als Ort für geduldeten Drogenkonsum «freigegeben». Es entstand die weltweit erste offene Drogenszene dieser Art. Bald einmal versammelten sich dort Hunderte, dann Tausende Drogenkonsument/innen aus der ganzen Schweiz, weitgehend sich selbst überlassen, viele sozial und medizinisch verwahrlost, einige mit Hepatitisviren und HIV infiziert. Der Platzspitz war zu einem Ort geworden, wo sich Hepatitis und HIV auf die Bevölkerung ausbreiten konnten. Man musste handeln. Schliesslich kam das «Wunder von Zürich», so nannte ich das.
SB: Was bedeutet «Wunder von Zürich»?
PG: Die Behörden Zürichs und des Bundes ermöglichten das Zürcher Interventions-Pilotprojekt für Drogenabhängige gegen Aids (Zipp-Aids), dies unter der Trägerschaft der Sektion Zürich des Schweizerischen Roten Kreuzes, des Stadtärztlichen Dienstes, dreier Universitätsinstitute sowie des Bundesamtes für Gesundheit. Zürich sprach einen tranchenweisen Kredit von 3 Mio. Franken und das Bundesamt für Gesundheit einen von 2.4 Mio. Franken, obwohl vieles von dem, was wir dort taten – etwa die Spritzenabgabe – eigentlich gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz verstiess. Innerhalb von 38 Monaten hatte man über zwei Millionen Kontakte zu Drogenkonsument/innen hergestellt, über 7 Mio. gebrauchte gegen sterile Spritzen ausgetauscht und tausendfach medizinische Hilfe geleistet.
SB: Was wäre geschehen, wenn man den Platzspitz nicht «erlaubt» hätte?
PG: Dann hätte sich HIV und Hepatitis in der Bevölkerung wohl noch stärker und rascher verbreitet. Schliesslich aber waren es die Verhältnisse auf dem Platzspitz, der inzwischen international «Needle Park» genannt wurde, die zu einem Umdenken in der eidgenössischen Drogenpolitik und Drogenhilfe hin zur Vier-Säulen-Strategie führten.
SB: Wie kam es zu dieser Vier-Säulen-Strategie und was beinhaltet sie?
PG: Man realisierte, dass man mit Repression keine Chance hatte, gegen Infektionen wie Hepatitis oder HIV zu kämpfen, und ebenfalls, dass eine Drogensucht so nicht einfach gestoppt werden konnte. Indem man die Repression um die Prophylaxe, Therapie und Schadensminderung erweiterte, entstand das Vier-Säulen-Modell – eine Pionierleistung der Schweiz, die in der Folge in vielen Ländern der Welt Nachahmung fand.
SB: Was denken Sie über den Platzspitz im Nachhinein?
PG: Er zeigte nicht nur die Bedrohung durch Hepatitis und HIV/Aids, sondern das ganze gesellschaftliche Ausmass der Drogenepidemie. Zuvor hatten Studien immer selektive Gruppen von Drogenkonsument/innen betroffen. Nun erkannte man deren ganzes Spektrum, das von höheren Angestellten, Student/innen, Lehrlingen, Prostituierten bis zu Aussteigern reichte, Personen auch «aus gutem Haus» umfasste, nicht nur aus der Stadt, auch vom Land. Ein Drittel der Platzspitz-Besucher/innen führte ein normales Leben, ein Drittel fiel aus dem System und fand wieder zurück, und ein Drittel landete einfach auf der Strasse.
SB: Ihre Chronologie endet nicht 1992 mit der Schliessung des Platzspitzes, sondern geht bis 2016. Was waren die Meilensteine in dieser Zeit?
PG: Ich möchte diese Frage in zwei Teilen beantworten. In der Schweiz entstand ein grosses Netzwerk von sozialer und medizinischer Drogenhilfe. Zwecks Schadensminderung der Drogensucht wurden die Methadonsubstitution und die heroingestützte Therapie eingeführt, was bei Tausenden Drogenabhängigen zumindest eine Stabilisierung der Sucht erlaubte. Prophylaktische medizinische Massnahmen wie die Hepatitis-B-Impfung und die immer erfolgreichere Behandlung von HIV/Aids führten zu einer starken Abnahme dieser Infektionen und deren Folgen, wobei bis heute aber noch namhafte «Altlasten» bestehen.
SB: Wie lautet der zweite Teil der Antwort?
PG: Vormals war der intravenöse Konsum illegaler Drogen das überragende Problem gewesen. Dann kamen zunehmend neue Drogen, Designerdrogen, in der Party- und Livestyle-Welt auf und brachten neue soziale und medizinische Probleme mit sich – eine neue Herausforderung. Man führte u.a. das Pillentesting ein. Ein Meilenstein war, dass das Schweizer Stimmvolk 2008 eine weitere Revision des Betäubungsmittelgesetzes annahm, welche die Vier-Säulen-Strategie weitgehend verankerte.
SB: Was sind Ihre wichtigsten Schlussfolgerungen 2017?
PG: Zum Schluss der Chronik 1967–2016 äussere ich meine persönliche Hoffnung, dass die Lehren, die sich daraus ziehen lassen, etwas zur Meinungsbildung für die zukünftige Drogenpolitik beitragen: hin zu einem weiteren Abbau der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Konsument/innen illegaler Drogen, zur Aufhebung der Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen sowie zum Festhalten am Vier-Säulen-Prinzip, an Prophylaxe, Therapie, Schadensminderung und adäquater Repression.