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Vor 100 Jahren: Der lange Weg zum Proporz

Wie auch immer die kommenden eidgenössischen Wahlen ausgehen werden, die Sitzverschiebungen dürften sich gegenüber denjenigen des Urnengangs vor 100 Jahren bescheiden ausnehmen: Am 26. Oktober 1919 gewannen die Sozialdemokraten nicht weniger als 19 Mandate, die Bauern- und Bürgerparteien gar deren 27, während die Freisinnigen 43 Sitze verloren. Einzig die Katholisch-Konservativen erreichten exakt dieselbe Sitzzahl wie bei der vorangegangenen Wahl. Diese massiven Verschiebungen hingen teilweise mit einer Umgruppierung der Politlandschaft und der Entstehung neuer Parteien zusammen, vor allem aber mit einem Systemwechsel im Wahlverfahren: Der seit der Bundesstaatsgründung von 1848 praktizierte Majorz wurde vom Proporz abgelöst.

Der Weg dahin war lang. Bereits seit dem 19. Jahrhundert hatten Vertreter politischer Minderheiten auf die Verfälschung des Wählerwillens durch das Majorzsystem hingewiesen. Besonders drastisch hatte sich dies bei den Nationalratswahlen vom Oktober 1917 gezeigt: Mit einem Wähleranteil von 40,8 % hatte der Freisinn 103 der 189 Sitze geholt, hingegen kamen die Sozialdemokraten mit einem Wähleranteil von 30,8 % lediglich auf 22 Mandate, noch hinter den Katholisch-Konservativen, die mit einem halb so grossen Wähleranteil von 16,4 % immerhin 41 Sitze ergattern konnten.

Dem von Majorzbefürwortern gerne ins Feld geführten Argument, dass das Mehrheitswahlrecht zu stabilen politischen Verhältnissen führe, stand und steht also der demokratietheoretische Einwand gegenüber, dass die Mehrheiten durch das Wahlsystem künstlich erzeugt und dadurch der Wählerwille verzerrt, wenn nicht gar verfälscht werde. Dies zeigt sich in den am Majorz festhaltenden angelsächsischen Ländern bis heute. Seit dem Zweiten Weltkrieg hat bei den britischen Unterhauswahlen nie eine Partei die absolute Stimmenmehrheit erhalten, mit wenigen Ausnahmen resultierte aus dem Majorzsystem aber zumeist eine absolute Sitzmehrheit für eine Partei im Parlament. Damit hatte das Vereinigte Königreich seit 1945 ausser der Koalitionsregierung der Jahre 2010 bis 2015 stets Regierungen, die sich auf eine parlamentarische Mehrheit, aber lediglich zwischen 35 % und 49 % der Wählenden stützten. Dennoch werden diese künstlich hergestellten Parlamentsmehrheiten in der politischen Kultur Grossbritanniens als Mandat zum „Durchregieren“ verstanden. Dies führt zum berüchtigten „stop and go“ zwischen den beiden grossen Parteien, während die weiteren politischen Kräfte krass untervertreten sind. In einem Fall erzeugte das Wahlsystem sogar eine parlamentarische Mehrheit für die zweitstärkste Partei und pervertierte sich der Majorz gleichsam zum „Minorz“: Bei den Unterhauswahlen 1951 steigerte die regierende Labour Party ihren Stimmenanteil um 2,7 % auf 48,8 % und erreichte mit fast 14 Millionen Stimmen die höchste Zahl, die je in einer britischen Wahl auf eine einzelne Partei entfiel, verlor aber trotzdem 20 Mandate, während die Konservativen mit fast einer Viertelmillion Stimmen Rückstand die absolute Mehrheit eroberten und die Regierung übernahmen. In anderen Fällen zeitigte das britische Majorzsystem wenig pluralistisch anmutende Ergebnisse: Im 96-köpfigen Stadtparlament von Manchester beispielsweise eroberte die dort regierende Labour Party 2014 und 2015 sämtliche Mandate, erst seit 2016 sind mit 1 bis 3 Liberaldemokraten wieder vereinzelte Oppositionelle im Manchester City Council vertreten. Als ein weiteres Merkmal des britischen Majorzsystems mit Einerwahlkreisen und nur einem Wahlgang erhalten jeweils etwa zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (diejenigen der zweitplatzierten und folgenden Kandidaturen) keine parlamentarische Vertretung.

Auch in den USA produziert das Majorzsystem immer wieder demokratietheoretisch problematische Resultate. Bei den Parlamentswahlen 1996 und 2012 etwa erhielten die Demokraten die meisten Stimmen, die Mehrheit im Repräsentantenhaus ging aber an die Republikaner. Auch bei den zentralen Präsidentschaftswahlen spielt das Majorzsystem eine wichtige, manchmal den Wählerwillen offen verfälschende Rolle: Im indirekten Wahlprozess werden die Elektoren in den meisten Bundesstaaten nach dem Majorzsystem ermittelt, was in den Wahlkampagnen zu einer Konzentration auf die „swing states“ mit knappen Mehrheitsverhältnissen führt und mehrfach künstliche Mehrheiten erzeugt hat. Bei den 18 Präsidentschaftswahlen seit dem Zweiten Weltkrieg erhielt stets einer der Kandidaten die absolute Mehrheit der Elektoren, die jedoch nur in 11 Fällen auf einer absoluten Mehrheit der Wählerstimmen basierte. In fünf Wahlen reichte eine relative Mehrheit von 43 bis 49 % zum Wahlsieg, in zwei Wahlen kürten die Elektoren sogar Kandidaten zu Präsidenten, die in der Volkswahl verloren hatten: 2000 lag George W. Bush 0,5 % bzw. 543’000 Stimmen, 2016 Donald Trump sogar 2,1 % bzw. 2,9 Millionen Stimmen zurück, aber beiden bescherte das Majorzsystem eine Mehrheit im entscheidenden Elektorengremium.

Der Verzerrung des Wählerwillens durch das Majorzsystem kann durch die Einteilung der Wahlkreise noch zusätzlich nachgeholfen werden. Ein seit dem frühen 19. Jahrhundert bekanntes und in Grossbritannien sowie insbesondere den USA bis heute gebräuchliches Mittel ist es, Hochburgen der Opposition in möglichst wenigen Wahlkreisen zusammenzufassen und eine Vielzahl von Wahlkreisen zu konstruieren, in denen die eigene Partei vorne liegt. Im deutschen Sprachraum war dafür zu Majorzzeiten der Begriff „Wahlkreisgeometrie“ üblich, im angelsächsischen Raum hat sich die Bezeichnung „Gerrymandering“ eingebürgert. Er geht zurück auf das Jahr 1812, als der Gouverneur von Massachusetts, Elbridge Gerry, die Wahlkreise in seinem Bundesstaat ganz nach den Bedürfnissen seiner Partei zuschnitt und dabei absurd anmutende Territorien schuf, eines in Gestalt eines Salamanders, das in einer Karikatur als „Gerrymander“ verspottet wurde. Die Grösse der einzelnen Wahlkreise sowie die Zahl der Wähler, auf die ein Abgeordneter entfällt, lassen sich ebenfalls durch allerlei Tricks beeinflussen. Hinzu kann die Privilegierung strategisch wichtiger Wahlkreise mit steuerfinanzierten Investitionsprojekten kommen, eine Form legalen Stimmenkaufs, die etwa die gegenwärtige britische Regierung offen praktiziert.

Auch in der Schweiz war in der Periode der Majorzwahlen Wahlkreisgeometrie gang und gäbe. Bei den ersten Nationalratswahlen von 1848 existierte noch kein Bundeswahlgesetz und die Festlegung der Wahlkreise war weitgehend den Kantonen überlassen. Die Sieger des Sonderbundskrieges versuchten mit verschiedenen Methoden, die Wahl konservativer Kandidaten möglichst zu verhindern. In den katholischen Kantonen Luzern und Fribourg gab es Wahlkreisversammlungen nur an wenigen, den konservativen Wählern möglichst schlecht zugänglichen Orten, wo unter Leitung von Regierungsvertretern die Stimmabgabe offen stattfand. Unter diesen Bedingungen nahmen als besonders krasses Beispiel im ersten Fribourger Wahlkreis, wo bei der Stimmabgabe zusätzlich ein Eid auf die neue liberale Kantonsverfassung abgelegt werden musste, nur etwa 3 % der Wahlberechtigten am Urnengang teil und gaben ihre Stimmen zu 100 % dem freisinnigen Kandidaten. In anderen Kantonen gab es, je nach den Bedürfnissen der Sieger des Sonderbundskrieges, nur einen einzigen Wahlkreis (Aargau, Tessin), mehrere Wahlkreise mit je einem Sitz (Schwyz, Thurgau, Wallis) oder Wahlkreise unterschiedlicher Grösse. In mehreren Wahlkreisen blieb die Wahlbeteiligung unter diesen Prämissen deutlich unter 30 %.

Auf die nächsten Wahlen 1851 hin entstand dann ein Wahlgesetz auf Bundesebene. Die zuständige Kommission unter dem Vorsitz von Alfred Escher und dann vor allem die liberal-freisinnige Parlamentsmehrheit achteten bei der Grenzziehung für die neuen Wahlkreise auf den Vorteil ihrer eigenen Kandidaten und schufen je nachdem Wahlkreise unterschiedlicher Grösse mit einem bis vier Sitzen. Der Übergang von der kantonalen zur Bundeslösung war klar parteipolitisch motiviert. Alfred Escher schrieb dazu im Dezember 1850: „Es wäre doch mehr als guthmütig gewesen, die Bildung der bernischen Wahlkreise, aus denen 23 Nationalräthe hervorgehen sollen, nicht von Bundeswegen festzusetzen, sondern dem konservativen Grossen Rathe von Bern zu überlassen.“ Der freisinnige Nationalrat (und spätere Bundesrat) Jakob Dubs meinte nach Verabschiedung des Wahlgesetzes erleichtert: „Die Einteilung ist nun so, dass nach den schlechtesten Berechnungen 40, nach den zweitschlechtesten 27 Konservative im nächsten Nationalrat erscheinen werden.“ Tatsächlich wurden 1851 23 Konservative gewählt gegenüber 97 Nationalräten der verschiedenen freisinnig-liberalen Richtungen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Kritik am Majorzsystem. Johann Jakob Treichler, ab 1850 Grossrat im Kanton Zürich und 1852 dann als erster Sozialist in den Nationalrat gewählt, bemängelte 1851 den Ausschluss von Minderheiten durch den Majorz und forderte für die Wahlen zum Grossen Rat, dass Kandidaten, die im ganzen Kanton mindestens 1’000 Stimmen erhielten, auch dann als gewählt zu betrachten seien, wenn sie in keinem Wahlkreis die Mehrheit errangen. Dieser Vorschlag einer Mischung aus Majorz und Proporz wurde abgelehnt, ebenso bei Verfassungsrevisionen 1865 und 1869, als er erneut debattiert wurde (vgl. Sozialarchiv Info 6/2018). Zuvor hatte es bei Verfassungsrevisionen in den Kantonen Genf (1846) und Neuchâtel (1858) Forderungen nach der Einführung des Proporz gegeben und 1864 rief der konservative Philosoph und Theologe Ernest Naville nach blutigen Parteikämpfen im Gefolge einer Majorzwahl in Genf die „Association Réformiste“ ins Leben, die sich der Werbung für den Proporz verschrieb.

Bereits im späten 18. Jahrhundert waren im Zuge der amerikanischen und französischen Revolutionen erste Proporzideen aufgetaucht und im frühen 19. Jahrhundert wurden die ersten entsprechenden Wahlsysteme entwickelt, die jedoch keine praktische Umsetzung fanden. Einflussreich wurde dann das vom belgischen Mathematiker Victor D’Hondt 1882 entworfene und vom Basler Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff weiterentwickelte Verfahren, das bis heute die Grundlage von Proporzwahlverfahren in zahlreichen Ländern bildet. Auf nationaler Ebene wurde es zuerst 1900 in Belgien eingeführt. Bereits zuvor waren in der Schweiz die Kantone Tessin (1891), Genf (1892), Neuchâtel (1894), Zug (1894), Solothurn (1895) und Schwyz (1898) sowie die Stadt Bern (1895) zum Proporz übergegangen. Im Tessin als Vorreiter war der Proporz ein Mittel, um die jahrzehntelangen Parteikämpfe zwischen Radikalliberalen und Katholisch-Konservativen in konstitutionelle Bahnen zu lenken. Seit den 1830er Jahren hatte es immer wieder teilweise blutige Konflikte zwischen den beiden Gruppierungen gegeben. 1855, 1870, 1876, 1889 und 1890 mussten eidgenössische Kommissare zur Beruhigung der politischen Unruhen einschreiten. Wahlgänge waren geprägt von Manipulationsversuchen und Klientelismus und arteten häufig in Schlägereien aus. Die ab 1875 regierenden Konservativen hielten sich für anderthalb Jahrzehnte durch Manipulation der Wählerlisten und Wahlkreisgeometrie an der Macht. Als sie mit einer knappen Stimmenmehrheit erneut eine solide Mehrheit im Grossen Rat erzielten und die Regierung eine Verfassungsinitiative zur Neueinteilung der Wahlkreise auf die lange Bank schob, entluden sich 1890 die Spannungen im „Tessiner Putsch“. Bewaffnete Parteigänger der Radikalliberalen stürmten das Regierungsgebäude in Bellinzona und erschossen ein Regierungsmitglied. Nachdem durch eine Bundesintervention die Ruhe wiederhergestellt war, führte eine Verfassungsrevision die Proporzwahl sowohl des Kantonsparlaments als auch der Regierung ein, womit der bisherige Unruheherd Tessin zu einem Laboratorium für das Verhältniswahlrecht und die Konkordanz wurde.

Von der Jahrhundertwende bis zum Ende des Ersten Weltkriegs führten dann auch die Kantone Basel-Stadt (1905), Luzern (1909), St. Gallen (1911) und Zürich (1916) für die Wahl ihrer Kantonsparlamente den Proporz ein, ebenso auf Gemeindeebene die Stadt Zürich (1910). Im Kanton Zürich hatte es entsprechende Forderungen seitens von Karl Bürkli, dem Haupt des sozialistischen Flügels der Demokratischen Bewegung, bereits 1868, 1874 und 1889 gegeben. Ausserdem hatten auch 1877 ein Initiativvorschlag, 1883 der Regierungsrat und 1899 eine Motion des Sozialdemokraten Otto Lang das Thema auf die Traktandenliste des Kantonsrats gesetzt. Initiiert durch die Kantonsräte Emil Klöti (SP, später Stadtpräsident von Zürich) und Oskar Wettstein (Demokraten, später Regierungsrat) kam 1911 eine erste Proporzvorlage vors Volk, die von Kantons- und Regierungsrat sowie den Demokraten und der SP befürwortet, aber von den Freisinnigen abgelehnt und vom Volk eher überraschend bachab geschickt wurde. 1913 wurde eine kantonale Proporzinitiative eingereicht, die 1916 in der wirtschaftlich bedrängten Zeit des Ersten Weltkriegs vors Volk kam. Diesmal wurde die Vorlage vom Kantonsrat abgelehnt, aber vom Volk angenommen. Allerdings hatten nur die städtisch geprägten Bezirke Zürich und Winterthur angenommen und die übrigen Kantonsteile überstimmt. Der Wechsel des Wahlsystems brachte das den Kanton Zürich seit den 1860er Jahren beherrschende Zweiparteiensystem aus Demokraten und Freisinnigen zum Einsturz und ermöglichte den Aufstieg von Sozialdemokraten und Bauernpartei zu den stärksten Kräften im Kantonsrat sowie parlamentarische Vertretungen kleinerer Gruppierungen wie der Christlichsozialen und der EVP.

Inzwischen hatte auch der Druck zur Einführung der Proporzwahl des Nationalrats zugenommen. Im späten 19. Jahrhundert wurden in der Bundesversammlung nicht weniger als neun Vorstösse zur Einführung der Proporzwahl debattiert. Der erste kam 1872 vom Luzerner Katholisch-Konservativen Adam Herzog-Weber, der letzte 1898 vom Basler Sozialdemokraten Eugen Wullschleger. Ab 1874 weibelte der „Schweizerische Wahlreform-Verein“ für den Proporz. Im Jahre 1883 warnte der Staatsrechtler und freisinnige Nationalrat Carl Hilty in einem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachten aber, der Proporz würde „Ultramontanen, Sozialisten und Nihilisten zu Sitz und Stimme“ verhelfen. Ein erster Anlauf für eine Proporzinitiative scheiterte 1892 bereits in der Vorphase an der Uneinigkeit der Initianten über das zu fordernde Wahlsystem. 1900 kamen dann zwei von einem heterogenen Oppositionsbündnis aus Sozialdemokraten und Katholisch-Konservativen, aber auch vereinzelten Demokraten, Liberalen und Reformiert-Konservativen lancierte Initiativen zur Abstimmung, die sich gegen die Dominanz des Freisinns in den Bundesbehörden richteten und die Proporzwahl des Nationalrates sowie die Direktwahl des auf neun Mitglieder zu erweiternden Bundesrates durch das Volk forderten. Nach einem leidenschaftlichen Abstimmungskampf wurde die Proporzinitiative mit 59,1 % und die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates mit 65 % Neinstimmen abgelehnt. Immerhin 9,5 Stände stimmten dem Proporz aber zu.

In der Folgezeit gab es, wie von den Freisinnigen im Abstimmungskampf über die Proporzinitiative versprochen, in einzelnen Wahlkreisen Versuche mit einem „freiwilligen Proporz“, bei dem aufgrund vorangehender Wahlen die stimmenmässigen Parteistärken zu berechnen versucht und den Minderheitenparteien dann einzelne Sitze kampflos abgegeben wurden – allerdings keineswegs überall und nur unter der Bedingung politischen „Wohlverhaltens“. So führte eine stärkere politische und gesellschaftliche Polarisierung bei den Wahlen von 1905 dazu, dass die Sozialdemokraten aufgrund des gegen sie geführten Wahlkampfes der freisinnigen Mehrheitspartei fünf ihrer bisherigen sieben Mandate verloren, obwohl sie ihren Wähleranteil um 2,1 % auf 14,7 % steigerten. Zudem gab es bei der 1902 aufgrund der demographischen Entwicklung notwendig gewordenen Anpassung der Wahlkreise – inzwischen existierten Wahlkreise mit einem bis zu neun Sitzen – erneut „Wahlkreisgeometrie“ zugunsten des Freisinns, die im Kanton Zürich die Sozialdemokraten, in Luzern und Wallis die Katholisch-Konservativen benachteiligte.

Die Resultate der Nationalratswahlen von 1908 gaben dann den Anstoss für eine neue Proporzinitiative: Mit einem Stimmenanteil von 50,9 % hatten die Freisinnigen 105 der 167 Mandate gewonnen, die Katholisch-Konservativen kamen mit 20,5 % der Stimmen auf 35 Sitze, die Sozialdemokraten mit 17,6 % der Stimmen auf lediglich 7 Mandate, noch hinter den stimmenmässig massiv schwächeren Liberalen (5,9 % Stimmenanteil, 15 Sitze) und nur knapp vor den Demokraten (3,6 % Stimmenanteil, 5 Sitze). Dem neu gegründeten „Aktionskomitee für den Nationalratsproporz“ gehörten Exponenten unterschiedlicher politischer Richtungen an, so die Sozialdemokraten Herman Greulich, Emil Klöti, Paul Pflüger und Robert Grimm, der demokratische Thurgauer Ständerat Adolf Deucher, der katholisch-konservative Walliser Nationalrat Alexander Seiler, der freisinnige Neuenburger Staatsrat Edouard Quartier-la-Tente, Fritz Bopp, Gründer der Zürcher Bauernpartei, und Ulrich Dürrenmatt, Nationalrat der konservativen Bernischen Volkspartei. Treibende Kraft war der sozialdemokratische Winterthurer Nationalrat Fritz Studer, dessen im Schweizerischen Sozialarchiv überlieferter Nachlass umfangreiches Material zur Proporzbewegung enthält. Bundesrat und Parlament lehnten auch diese Initiative ab. Der Bundesrat attestierte in seiner Botschaft dem bestehenden Majorzsystem, es gestatte dem Volk, sich „der Einflüsterungen des Egoismus zu erwehren, um vor allem auf die höheren Interessen des Landes und die Bedürfnisse des nationalen Lebens Bedacht zu nehmen“ und habe „dazu beigetragen, aus den Wahlen jeweilen eine Mehrheit hervorgehen zu lassen, welche ein unentbehrliches Erfordernis des parlamentarischen Lebens und jeder Regierung ist“, und dadurch „Verwirrung und Anarchie“ verhindert. Der freisinnige Kommissionssprecher Oskar Munzinger sprach im Ständerat die Befürchtung aus, „die politische Zerfahrenheit im Lande, die wir durch Einführung des Verhältniswahlsystems veranlassen und eigentlich schaffen werden“, werde „sich im proportional gewählten Parlament klar wiederspiegeln. […] Das Parlament, der Nationalrat, wird sein eine Versammlung von Minoritätenvertretern der verschiedensten Richtungen, von Repräsentanten zahlreicher Interessenverbände, deren Bestrebungen weit auseinandergehen, sich zum Teil geradezu widersprechen.“ In der Abstimmung im Oktober 1910 lehnten 52,5 % der Stimmenden die zweite Proporzinitiative ab. Gegenüber ihrer Vorgängerin war die Zahl der Befürworter aber um mehr 70’000 gestiegen. Zudem hatte die Initiative mit 12 zustimmenden gegen 10 verwerfende Kantone auch das Ständemehr geschafft.

Das „Aktionskomitee für den Nationalratsproporz“ blieb denn auch bestehen und lancierte bereits 1913 die dritte Proporzinitiative, die nach wenigen Monaten eingereicht werden konnte. In den Beratungen im Frühjahr 1914 lehnten Bundesrat und Parlament auch diesen Vorstoss ab. Die Landesregierung leistete sich dabei die Peinlichkeit, in ihrer Botschaft auf der Grundlage offensichtlich falscher Berechnungen zu behaupten, bei den Nationalratswahlen 1911 hätte unter dem Proporz beinahe dieselbe Sitzverteilung resultiert wie unter dem Majorz. Wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs wurde die Vorlage dann für mehr als vier Jahre auf Eis gelegt und die Volksabstimmung fand erst am 13. Oktober 1918 statt. Das Ergebnis war eine schallende Ohrfeige für Bundesrat und Parlament: Nicht weniger als 66,8 % der Stimmen und 19,5 Stände stimmten der Vorlage zu. Einen Monat später schrieb das Oltener Aktionskomitee in seinem Aufruf zum Landesstreik, das Volk habe „in der denkwürdigen Abstimmung vom 13. Oktober den gegenwärtigen verantwortlichen Behörden des Landes das Vertrauen entzogen“, und forderte als ersten Punkt seines Reformprogramms die „sofortige Neuwahl des Nationalrates auf der Grundlage des Proporzes“.

In der Folge wurden die nächsten Nationalratswahlen, die erst im Oktober 1920 angestanden hätten, um ein Jahr vorgezogen. Nach den jahrzehntelangen Proporzforderungen und der vierjährigen Verschleppung der Abstimmung über die dritte Proporzinitiative ging nun plötzlich alles ganz schnell: Bereits am 26. November 1918, knapp fünf Wochen nach der Abstimmung und weniger als zwei Wochen nach dem Landesstreik, legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für die Proporzwahl vor, der bereits Mitte Februar 1919 vom Parlament verabschiedet wurde. Als Konzession an die Kritik, beim Proporz würde nur noch die Partei und nicht mehr die Person zählen, eröffnete das neue Wahlgesetz mit den Möglichkeiten des Streichens, Kumulierens und Panaschierens den Wählern Instrumente der Persönlichkeitswahl, wie sie Proporzwahlgesetze anderer Länder kaum kannten. Aus föderalistischen Erwägungen wurden die Kantone nun zu Einheitswahlkreisen, womit auch Stände, denen aufgrund ihrer geringen Bevölkerungszahl kein eigenes Nationalratsmandat zukäme, eine einköpfige Vertretung in der grossen Kammer garantiert blieb. Am 10. August 1919 hiessen 72% der Stimmenden die vorgezogenen Neuwahlen gut und am 26. Oktober 1919 fanden die ersten Nationalratswahlen nach dem Proporzsystem statt. Kurz darauf führten Baselland (1919), Thurgau (1919), Glarus (1920), Wallis (1920), Bern (1921), Fribourg (1921) und Aargau (1921) den Proporz auch für die Wahlen zu ihren Kantonsparlamenten ein. Die Schweiz lag mit dem Systemwechsel in einem internationalen Trend. Noch vor dem Ersten Weltkrieg hatten nach Belgien auch Finnland, Serbien und Schweden den Proporz eingeführt. Nach Kriegsende folgten dann unter anderem Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien (alle 1919), während in den angelsächsischen Ländern der Majorz vorherrschend blieb.

In der Schweiz hatte der Übergang zum Proporz zur Folge, dass im Nationalrat nun statt einer Mehrheits- und mehreren Minderheitsparteien vier mittelgrosse und eine Reihe kleiner Parteien vertreten waren. Dies führte in der polarisierten Atmosphäre der Nachlandesstreikzeit zunächst zu einem engeren Zusammenrücken der bürgerlichen Kräfte. Die Freisinnigen, die bis 1928 mit 27 bis 28 % noch wählerstärkste Partei blieben und dann von der SP überholt wurden, beanspruchten bis in den Zweiten Weltkrieg die Mehrheit der Bundesratssitze, gestanden aber 1919 den Katholisch-Konservativen einen zweiten Sitz und 1929 den Bauern- und Bürgerparteien den erstmaligen Einzug in die Landesregierung zu. Die mittlerweile wählerstärkste SP erhielt erst Ende 1943 angesichts der Kriegssituation erstmals einen Bundesrat und es sollte noch weitere 16 Jahre dauern, bis sich das Konkordanzprinzip mit der „Zauberformel“ dauerhaft etablierte.

Während der Proporz auf Bundesebene kaum noch in Frage gestellt wurde, gingen in einigen Kantonen die Debatten um das richtige Wahlsystem weiter: Die Kantone Waadt (1948) und Schaffhausen (1952) vollzogen den Wechsel vom Majorz zum Proporz erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Kanton Uri zieht sich die Diskussion über die Mischung von Proporz- und Majorzelementen im Wahlsystem bis heute hin. Graubünden, Appenzell-Ausserrhoden (bis auf den Wahlkreis Herisau) und -Innerrhoden sind bislang beim Majorz geblieben. Das Bündner Wahlsystem wurde dabei vor wenigen Wochen in einem Bundesgerichtsentscheid als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Zuvor hatte es im Kanton Graubünden seit 1937 nicht weniger als acht Volksabstimmungen über die Einführung des Proporzwahlrechts gegeben. 2003 war eine Abstimmung, aus der eine Mehrheit für den Proporz resultiert war, nach einer Nachzählung annulliert worden; in der Wiederholung siegten dann wieder die Majorzfreunde. Auch in einigen Proporzkantonen gab es in jüngerer Zeit Diskussionen um das Wahlsystem, die auf eine Elimination verdeckter Majorzelemente abzielten. Kanton und Stadt Zürich (2006) sowie die Kantone Aargau (2008), Schaffhausen (2008), Nidwalden (2013), Zug (2013) und Schwyz (2015) haben das traditionelle Proporzsystem nach Hagenbach-Bischoff durch die doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung (auch als «doppelter Pukelsheim» bezeichnet) ersetzt, die die Privilegierung grosser Parteien in kleinen Wahlkreisen durch ein zweistufiges Zuteilungsverfahren beseitigt. Auf Bundesebene scheint dieses Verfahren, das die Bedeutung der Kantone als Einheitswahlkreise abwerten würde, in absehbarer Zukunft kaum Chancen auf eine Realisierung zu haben.

Auch ziehen sich in einzelnen Kantonen Diskussionen über die Anwendung des Proporzsystems bei Wahlen anderer Gremien als Nationalrat und Kantonsparlament bis in die Gegenwart hin. Der 1979 gegründete Kanton Jura vollzog als erster den Schritt zur Proporzwahl auch der beiden Ständeräte. Dieses System wurde 2010 auch vom Kanton Neuchâtel eingeführt. Im Jahre 2013 beschloss der Kanton Zug, die 1894 eingeführte Proporzwahl der Kantonsregierung abzuschaffen, so dass zur Zeit der Kanton Tessin als einziger seine Regierung nach diesem Verfahren bestimmt, welches auch bei der Wahl der Berner Stadtregierung zu Anwendung gelangt. In anderen Kantonen blieben Vorstösse für die Proporzwahl der Regierung erfolglos.

Material zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl)

Archiv

  • Ar 27.70.21 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Kantonale Abstimmungen 1909–1941
  • Ar 114.9+10 Nachlass Fritz Studer (1873–1945): Proporz

Sachdokumentation

  • KS 32/102 Wahlen & Abstimmungen: Allg.
  • KS 34/72 Stimmrecht & Wahlrecht: Schweiz: Allg. & Proporzwahl des Nationalrates
  • KS 34/73 Proporzwahl des Nationalrates; Volkswahl des Bundesrates
  • KS 34/74 Wahlrecht: Proporzwahl des Nationalrates
  • KS 34/75 Wahlrecht: Proporzwahl des Nationalrates
  • KS 335/9-30 Greulich, Hermann: Proporz und Klassenkampf: Rede im zürcherischen Kantonsrat am 30. Oktober 1906. Zürich 1906
  • KS 335/233-15 Pflüger, Paul: Der Proporz. Zürich 1911
  • ZA 21.4 *Di Stimmrecht & Wahlrecht: Diverse Themen
  • DS 637 Kantonsrat Zürich, Geschäftsleitung: 100 Jahre Proporz im Kanton Zürich
  • DS 638 Padrun, Fabio: 100 Jahre Proporz – Geschichte der Einführung des Verhältniswahlrechts im Kanton Zürich
  • DS 639 100 Jahre Proporz: Welche Farbe hat deine Stimme?

Bibliothek

  • Bürkli, Karl: Meine Proporz-Perle vor dem Zürcher Kantonsrath (15. September 1891): Eine Rede über die Proportional-Vertretung wie die Sozialdemokraten sie wollen. Zürich 1891, Hf 5248:1-3
  • Gilg, Peter: Wahlsysteme, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 13. Muttenz 2014. S. 155-158, Gr 10754:13
  • Gruner, Erich: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat; 1848–1919: Wahlrecht, Wahlsystem, Wahlbeteiligung, Verhalten von Wählern und Parteien, Wahlthemen und Wahlkämpfe. 3 Bde. Bern 1978, 63108
  • Klöti, Emil: Die Proportionalwahl in der Schweiz: Geschichte, Darstellung und Kritik. Zürich 1901, 4463
  • Klöti, Emil (Hg.): Die Texte der schweizerischen Verhältniswahl-Gesetze. Zürich 1909, Hf 3462
  • Kölz, Alfred: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte, Bd. 2: Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848. Bern 2004, 126071
  • Lutz, Georg und Dirk Strohmann: Wahl- und Abstimmungsrecht in den Kantonen. Bern 1998, 104012
  • Natsch, Rudolf: Die Einführung des Proporzwahlrechts für die Wahl des Schweizerischen Nationalrats (1900–1919), in: ders. et al.: Démocratie référendaire en Suisse au 20e siècle. Fribourg 1972. S. 119-182, 49407
  • Neidhart, Leonhard: Das frühe Bundesparlament: Der erfolgreiche Weg zur modernen Schweiz. Zürich 2010, 123592
  • Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem. 4. Korr. Aufl. Opladen 2004, 115621
  • Reber, Arthur Fritz: Der Weg zur Zauberformel: Die Bundesratswahlen der Vereinigten Bundesversammlung seit der Wahl des Nationalrates nach dem Verhältniswahlrecht 1919 bis zur Verwirklichung eines „freien Proporzes“ für die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung 1959: Schweizer Bundesratswahlen 1919–1959. Bern 1979, 65772
  • Schälchlin, Hans Heinrich: Die Auswirkungen des Proportionalwahlverfahrens auf Wählerschaft und Parlament unter besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Verhältnisse. Aarau 1946, 14539
  • Schweizerisches Aktionscomité für den Nationalratsproporz (Hg.): Stimmen schweizerischer Staatsmänner zur Verhältniswahl: zur Volksabstimmung vom 23. Oktober 1910 über den Nationalratsproporz. o. O. 1919, Hf 5110
  • Schweizerisches Aktionskomitee für den Nationalratsproporz (Hg.): Macht oder Recht? Ein offenes Wort an das Schweizervolk. Zürich 1918, Hf 5323
  • Studer, Fritz: Erinnerungen an die Kämpfe für die Einführung des proportionalen Wahlverfahrens, in: Rote Revue 23/3 (1943/44). S. 81-89, N 11
16. September 2019Christian Koller zurück