Zwei Daten tauchen in der Erinnerungskultur zur Geschichte der industriellen Beziehungen und Arbeitskonflikte der Schweiz immer wieder auf und sind bei runden Jahrestagen jeweils Gegenstand umfangreicher Gedenkaktivitäten: Das Jahr 1918 mit dem Landesstreik als grösster innerer Krise des Bundesstaats, Höhepunkt einer umfangreichen Streik- und Protestwelle und helvetischer Ausläufer der globalen Umbrüche um das Ende des Ersten Weltkriegs herum und das Jahr 1937 mit dem Abschluss des «Friedensabkommens» in der Maschinen- und Metallindustrie, das häufig als Geburtsurkunde des schweizerischen Arbeitsfriedens betrachtet wird und bereits an der Landi 1939 auf der «Höhenstrasse» an prominentem Ort ausgestellt wurde (s. SozialarchivInfo 2/2017 und 4/2018). Wenig im kollektiven Gedächtnis verankert ist dagegen eine Serie von Ereignissen, die die Chronologie vom konfliktiven, die Klassenkampfphase der Jahrhundertwende zum Höhepunkt bringenden «1918» zum kooperativen, den Arbeitsfrieden einläutenden «1937» in Frage stellt, mit den Geschehnissen beider Jahreszahlen aber vielfältig verknüpft war: die letzte grosse Streikwelle der Schweizer Wirtschaftsgeschichte zu Ende des Zweiten Weltkriegs.
Ein zweites «1918»?
In den Jahren 1945 bis 1949 gab es in der Schweiz 159 Streiks mit insgesamt 426’400 Beteiligten. Hauptforderungen bei den meisten Streiks waren der Ausgleich der kriegsbedingten Teuerung, der Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie die (oft erstmalige) Ausrichtung bezahlter Ferientage. Die Streikwelle um das Ende des Zweiten Weltkriegs blieb nach Anzahl der Streiks hinter derjenigen am Ende des Ersten Weltkriegs zurück, nicht aber nach Anzahl der Beteiligten. Von 1917 bis 1920 hatte es 830 Streiks mit 81’000 Beteiligten gegeben. Hinzu waren sechs lokale und drei überregionale Generalstreiks gekommen, darunter der dreitägige Landesstreik im November 1918 mit einer Viertelmillion Beteiligter.
Neben den offensichtlichen Parallelen der beiden Kriegsendstreikwellen zeigen sich auch deutliche Unterschiede: Die Streiks zu Ende des Zweiten Weltkriegs beschränkten sich weitestgehend auf die Arbeiter:innenschaft und verliefen im klassischen Rahmen konfliktiver industrieller Beziehungen. Ihre Vorläuferin ein Vierteljahrhundert zuvor war dagegen vielschichtiger gewesen: Parallel zu den klassischen Arbeiter:innenstreiks gab es Hungerproteste, die sich angesichts der Versorgungskrise in den Bereichen Lebensmittel, Energie, Kleidung und Wohnraum und der dadurch hervorgerufenen Teuerung nicht wie die Streiks nur an die Arbeitgeber, sondern hauptsächlich an die Behörden richteten. Auch weitete sich der Kreis der Protestierenden teilweise aus auf die Angestellten – spektakulär im Zürcher Bankangestelltenstreik vom September 1918, aber auch durch die Gründung der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) im Juli desselben Jahres und deren Eingaben an den Bundesrat mit Forderungen zur Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung und der Angestelltenlöhne sowie deren Verhandlungen über einen ersten landesweiten Angestellten-GAV, der Ende 1918 abgeschlossen wurde. Und schliesslich fehlte am Ende des Zweiten Weltkriegs auch das Element von branchenübergreifenden und mit politischen Forderungen verbundenen Generalstreiks auf lokaler und nationaler Ebene völlig.
Diese Unterschiede hingen sowohl mit der verschieden gravierenden Verschlechterung der materiellen Lage als auch mit Lehren aus den Ereignissen um 1918 zusammen. Von 1914 bis 1917 waren die Reallöhne durchschnittlich um rund 28% zurückgegangen, von 1939 bis 1944 betrugen die Reallohnverluste im Schnitt «lediglich» rund 6%. Die absoluten Zahlen machen den Unterschied der materiellen Lage am Ende der beiden Weltkriege noch deutlicher: Bei Kriegsausbruch 1939 waren die Reallöhne doppelt so hoch gewesen wie 1917, im Jahr 1944 lagen sie trotz der Verluste infolge Kriegsinflation immer noch etwa 89% über denjenigen von 1917. Die Reallohnentwicklung gibt aber die Veränderung der materiellen Situation noch nicht vollständig wieder. Während des Ersten Weltkriegs waren die Wehrmänner während des Aktivdienstes lediglich mit dem Sold entschädigt worden. Dadurch wurden die Arbeiter:innenfamilien stärker von weiblichen Einkommen abhängig, die durchschnittlich wenig mehr als die Hälfte der Männerlöhne betrugen. Viele Familien fielen deshalb unter die Armutsgrenze. Notstandsunterstützungen, von denen 1918 ein Sechstel der Bevölkerung abhängig war, wurden, wenn überhaupt, erst nach entwürdigenden behördlichen Prozeduren ausgerichtet. 1939 führte der Bundesrat dagegen kurz nach der Generalmobilmachung die Lohnersatz-Ordnung als Sozialversicherung ein, die während des Aktivdienstes eine Verarmung der Wehrmännerfamilien verhindern sollte.
Auch im Bereich der Grundversorgung mit Lebensmitteln lernten die Behörden aus dem Ersten Weltkrieg: Die Rationierung einiger Nahrungsmittel hatte damals erst im Frühjahr 1917 begonnen und wurde dann nach grossen überregionalen Teuerungsdemonstrationen während der Arbeitszeit am 30. August im Herbst 1917 und der ersten Jahreshälfte 1918 auf Brot, Mehl, Butter, Fett, Öl, Käse und Milch ausgeweitet. Beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bestanden dagegen umfangreiche kriegswirtschaftliche Vorbereitungen und bereits nach zwei Monaten setzten erste Rationierungen ein, die im Verlauf des Krieges flexibel an die Versorgungslage angepasst wurden. In der Wohnpolitik zeigten sich die Bundesbehörden ebenfalls agiler als während des Ersten Weltkriegs. Damals war die Wohnbautätigkeit fast vollständig zum Erliegen gekommen, was grosse Wohnungsnot, stark ansteigende Mieten und die Unterbringung ganzer Familien in Einzelzimmern oder Baracken nach sich zog. Der Bund handelte aber erst nach dem Landesstreik und sprach im März 1919 12 Millionen Franken für Arbeitsbeschaffungs- und Wohnbauförderungsmassnahmen, die dann bis 1922 mehrfach aufgestockt wurden. Auch im Zweiten Weltkrieg und den Jahren unmittelbar danach war die Wohnungsnot wieder ein Thema, neben Gemeinden und Kantonen unternahm der Bund jedoch bereits ab 1942 wieder Anstrengungen zur Steigerung der Wohnbautätigkeit (s. SozialarchivInfo 1/2023).
Im Bereich der industriellen Beziehungen hatte sich die Situation ebenfalls verändert. Der Schock des Landesstreiks hatte zu breiten Diskussionen über eine Neugestaltung der Arbeitsbeziehungen geführt, die sich in den 1930er-Jahren angesichts der Weltwirtschaftskrise fortsetzten. Dabei wurden so unterschiedliche Konzepte wie die «Wirtschaftsdemokratie», die «berufsständische Ordnung» oder die «Betriebsgemeinschaft» in die Debatte eingebracht (s. SozialarchivInfo 5/2020). Vor allem aber lief der Trend zunehmend Richtung vertragliche Regelungen der Arbeitsbeziehungen. Bereits 1911 hatten GAV im Obligationenrecht eine gesetzliche Grundlage erhalten. In den Jahren 1917 bis 1920 kam es parallel zur Streik- und Protestwelle auch zu einer Welle von Vertragsabschlüssen, die sich jedoch stark auf das Gewerbe konzentrierten. Hingegen scheiterte das «Bundesgesetz betreffend Ordnung des Arbeitsverhältnisses», das die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV vorgesehen hätte, 1920 knapp an der Urne. Die erste amtliche Zählung im Jahr 1929 im Vorfeld der Weltwirtschaftskrise ergab 303 GAV mit etwa 65’000 Arbeiter:innen. Neun Jahre darauf waren es bereits 417 GAV.
Kein GAV war dagegen das 1937 abgeschlossene «Friedensabkommen» der Maschinen- und Metallindustrie, das für zunächst zwei Jahre sämtliche Kampfmassnahmen (wie Streiks und Aussperrungen) verbot und dann im Vierjahresrhythmus erneuert und erst allmählich mit Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren materiellen Bestimmungen angereichert wurde. Im Jahr darauf erfolgte der Abschluss des ersten «Landesmantelvertrags» im Bauhauptgewerbe, der im Gegensatz zum «Friedensabkommen» keinen absoluten Streikverzicht enthielt, aber Regelungen zu Löhnen und Arbeitszeiten – dies insbesondere, weil das Baugewerbe nicht vom Fabrikgesetz mit seinen Bestimmungen zu den Arbeitsverhältnissen erfasst war. Ebenfalls 1938 kam im kaufmännischen Bereich erstmals seit 1921 wieder ein vertragliches Verhältnis zwischen der VSA, dem Kaufmännischen Verband und den Arbeitgebern zustande. Dieses «Richtlinienabkommen» hatte nicht die Qualität eines GAV, ermöglichte aber während des Zweiten Weltkriegs regelmässige Verhandlungen über den Teuerungsausgleich. 1941 gab ein Bundesbeschluss der Regierung dann die Kompetenz, GAV für allgemeinverbindlich zu erklären.
Zugleich wurden die staatlichen Schlichtungsmechanismen ausgebaut. Bereits um die Jahrhundertwende hatten verschiedene Kantone und Städte sogenannte «Einigungsämter» gegründet. 1918 wurden die Kantone durch eine Revision des Fabrikgesetzes zur Einrichtung solcher Ämter verpflichtet, und der Bundesrat erhielt die Kompetenz, bei überlokalen Konflikten eine interkantonale Einigungsstelle einzusetzen. 1936 ermächtigte der Bundesrat das Volkswirtschaftsdepartement zur Zwangsschlichtung. Dasselbe Departement erhielt im Frühjahr 1942 gestützt auf die Kriegsvollmachten die Kompetenz zur Einsetzung einer eidgenössischen Schlichtungsstelle auch für Kollektivkonflikte, die nicht Fabrikbetriebe betrafen. Dieses Notrecht wurde 1949 durch das «Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten» abgelöst.
Ebenso zeigten sich die Behörden zurückhaltender als ein Vierteljahrhundert zuvor beim Aufgebot von Ordnungstruppen bei Arbeitskämpfen. Zwischen 1880 und 1914 war bei Streiks 38mal Militär aufgeboten oder auf Pikett gestellt worden, wobei die Einsätze in 22 Fällen über blosse Bewachungsaufgaben hinausreichten. In der Streik- und Protestwelle um das Ende des Ersten Weltkriegs gab es Ordnungstruppeneinsätze etwa 1917 in Chippis, La Chaux-de-Fonds, Zürich, Lugano und bei den überregionalen Demonstrationsstreiks vom 30. August, 1918 in Zürich, Lugano, Basel, Biel, mehrfach bei Arbeitsverweigerungen internierter ausländischer Deserteure und Refraktäre sowie landesweit vor und während des Landesstreiks und 1919 bei den Generalstreiks in Basel und Zürich. Die präventiven Ordnungstruppenaufgebote Anfang November 1918 waren dabei der unmittelbare Auslöser des Landesstreiks gewesen. Bei diesen Einsätzen gab es mehrfach Tote: 1917 in Zürich (4), 1918 in Biel (1), Zürich (1) und Grenchen (3), 1919 in Basel (5) und Zürich (1). Nach der Katastrophe der «fusillade» von Genf von 1932 mit 13 Toten beim Militäreinsatz anlässlich einer antifaschistischen Demonstration (s. SozialarchivInfo 2/2022) nahm die Zahl der Ordnungstruppeneinsätze massiv ab. Die beiden Einsätze während des Zweiten Weltkriegs bei Unruhen in Steinen im Kanton Schwyz 1942 und in Locarno 1945 standen in keinem Zusammenhang mit Arbeitskämpfen. Lediglich 1942 wurden bei einem Arbeitskonflikt in Chippis Truppen auf Pikett gestellt. Im Frühling 1946 gab es dann sowohl im Militärdepartement als auch bei den kantonalen Behörden Vorbereitungen für einen Truppeneinsatz bei befürchteten Streikunruhen in Zürich. In der gesamten Streikwelle am Ende des Zweiten Weltkriegs gelangten aber keine Ordnungstruppen zum Einsatz.
Ende 1943 gab es seitens der Bundespolitik zwei weitere Signale, es nicht zu einem neuen «1918» kommen lassen zu wollen. Bei den Nationalratswahlen im Oktober hatte die SP elf Sitze gewonnen und war klar zur stärksten Partei geworden. Daraufhin besann sich die Vereinigte Bundesversammlung des bereits in der Landesstreikdebatte 1918 von Bundespräsident Felix Calonder gemachten Versprechens eines Einbezugs der Sozialdemokraten in die Regierungsverantwortung und wählte im Dezember den Zürcher Stadtpräsidenten Ernst Nobs (der 1919 wegen seiner Rolle im Landesstreik für vier Wochen im Gefängnis gesessen hatte) zum ersten SP-Bundesrat. Von einer proportionalen Zusammensetzung des Bundesrates entsprechend der Wahlresultate war man damit noch weit entfernt: Mit einem Wähleranteil von 28,6% hatte die SP nun einen Bundesrat, die FDP, die erstmals seit 1848 die absolute Mehrheit in der Landesregierung verlor, mit einem Wähleranteil von 22,5% aber deren drei. Immerhin waren nun indessen alle bedeutenden politischen Kräfte in die Regierungsverantwortung eingebunden.
Zwei Wochen darauf gab Bundespräsident Walther Stampfli in seiner Neujahrsansprache das Versprechen ab, dass bis 1948 eine AHV eingeführt werde. Damit sollte eine zentrale Landesstreikforderung, die seit 1925 auch als Auftrag in der Bundesverfassung stand, endlich umgesetzt werden. Als Modell für das zukünftige Flaggschiff des schweizerischen Sozialstaats diente dabei die 1939 eingeführte Lohnersatz-Ordnung (s. SozialarchivInfo 3/2017). All dies schwächte bei Kriegsende die potenzielle Protestdynamik ab und fokussierte sie auf den engeren Bereich der industriellen Beziehungen.
Chemie: Der erste GAV einer Exportindustrie
In der Basler Chemieindustrie setzten Lohnbewegungen und Arbeitskonflikte bereits in der zweiten Kriegshälfte ein. Ab 1942 gab es unter dem Einfluss des neu gegründeten, kommunistisch dominierten Industriearbeiter-Verbandes Basel Lohnbewegungen und im November 1943 einen Streik in den Fluorwerken Pratteln. Daraufhin schlugen die Basler «Chemischen» den Gewerkschaften ein Friedensabkommen nach dem Vorbild der Maschinen- und Metallindustrie vor. Der in der chemischen Industrie schwach vertretene Schweizerische Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) und der LSFA, die beide Vertragspartner des Friedensvertrags der Maschinen- und Metallindustrie waren, begrüssten diese Idee. Hingegen forderten der Industriearbeiter-Verband und die christlichsozialen Gewerkschaften einen GAV mit materiellen Regelungen und konnten damit an den Belegschaftsversammlungen grosse Mehrheiten hinter sich scharen. Im Juni 1944 kam es in der Säurefabrik Schweizerhalle zu einem weiteren Streik. Kurz darauf wurden für die Säurefabrik, Geigy Schweizerhalle und die Fluorwerke erste Kollektivverträge abgeschlossen und begannen Verhandlungen für einen GAV der Basler Chemie. Dieser trat am 1. Januar 1945 in Kraft und war der erste GAV einer stark auf den Export ausgerichteten Industriebranche.
Im Juni 1946 kam es, nachdem Verhandlungen von fast einem Jahr keine Einigung erzielt hatten, auch zu einem Streik von rund 300 Beschäftigten in den beiden Chemiefabriken Siegfried und Landolt in Zofingen. Dabei forderten die Streikenden den Ausgleich der seit mehreren Jahren aufgelaufenen Teuerung sowie Minimalstandards bei Löhnen, Ferien und Feiertagsentschädigungen. Unterstützung erhielten sie vom Schweizerischen Textil- und Fabrikarbeiterverband (STFV), dessen Mitgliederzahl sich am Ende des Krieges beinahe verdoppelte. In Zofingen hatte der STFV seit der frühen Zwischenkriegszeit jeweils 100 bis 200 Mitglieder gezählt, 1945 sprang diese Zahl aber auf 700 und im folgenden Jahr gar auf 1’400. Der Streik, bei dem es verschiedentlich zu Auseinandersetzungen zwischen Streikposten und Streikbrechern kam, wurde in der Presse schweizweit beachtet. Am 23. Juni fand in Zofingen eine Kundgebung mit mehreren Tausend Teilnehmer:innen statt. Der Ausstand endete nach 16 Tagen mit einem vollständigen Erfolg für die Streikenden und dem Abschluss eines Kollektivvertrags.
Allerdings hatte der Zofinger Streik noch ein umfangreiches gerichtliches Nachspiel. Da die Streikenden in der Frühphase des Konflikts eine Aufforderung des Einigungsamtes missachtet hatten, bis zur Vorlage eines Kompromissvorschlags auf die Arbeitsniederlegung zu verzichten, leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Ende 1946 lehnte der Aargauer Grosse Rat eine Einstellung des Verfahrens via «Abolition» ab. Daraufhin kam es zu zwei grossen Prozessen mit jeweils rund 300 Angeklagten. Im Januar 1947 verurteilte das Bezirksgericht Zofingen die meisten angeklagten Chemiearbeiter:innen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung zu Geldbussen von 10 bis 20 Franken. In der Revision sprach dann aber im April gleichen Jahres das Obergericht sämtliche Angeklagten frei und überbürdete die Kosten beider «Monsterprozesse» dem Kanton Aargau.
Knapp zwei Jahre nach dem Streik in der Zofinger Chemie fand im Kanton Aargau erneut ein aufsehenerregender Arbeitskampf statt. Am 18. März 1948 legten 200 Arbeiter:innen der Sprengstoff-Fabrik Dottikon die Arbeit nieder und streikten über drei Monate mit Unterstützung des Aargauer Gewerkschaftskartells. Am 7. Mai fanden Solidaritätskundgebungen in Aarau, Baden, Brugg, Reinach und Rheinfelden mit insgesamt 8’000 Teilnehmer:innen statt. Der Streik endete schliesslich erfolglos, da die Direktion auf viele Streikbrecher zurückgreifen konnte.
Raues Klima auf dem Bau
Das Baugewerbe war von der Streikwelle besonders stark betroffen. Die Bauarbeiter hatten während des Krieges erhebliche Reallohneinbussen hinnehmen müssen und waren nun in einer Phase des Baubooms – von 1942 bis 1946 sprang das Investitionsvolumen der jährlichen Bauvorhaben von 468 auf 1’089 Millionen Franken – und des Arbeitskräftemangels in einer starken Position. Bereits im Mai 1943 hatte der Schweizerische Bau- und Holzarbeiterverband (SBHV) angesichts der starken Teuerung die Lohnbestimmungen des Landesvertrags gekündigt. Nach verschiedenen regionalen Streikdrohungen willigten die Arbeitgeber in Lohnerhöhungen ein. Im Frühjahr 1944 kündigten der SBHV, der Verband evangelischer Arbeiternehmer (SVEA) und der Landesverband Freier Schweizer Arbeiternehmer (LFSA) die Lohnbestimmungen des Landesvertrags erneut, während der Christliche Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) daran festhielt. In der Folge gab es an verschiedenen Orten Protestkundgebungen und es wurden Streikvorbereitungen getroffen. Nach bundesrätlicher Vermittlung und einem gewerkschaftlichen Ultimatum kam es zu einer neuen Übereinkunft, die erstmals auch Ferien für Maurer und Bauhandlanger vorsah. Im Frühjahr 1945 kündigte der Bau- und Holzarbeiterverband den im Vorjahr abgeschlossenen Vertrag und forderte den vollen Teuerungsausgleich. Ende April willigten die Arbeitgeber in eine Lohnerhöhung ein. Gleichwohl kam es im ersten Nachkriegsjahr zu kleineren Streiks in Fribourg, Solothurn, Stein am Rhein, Schaffhausen, Zürich und Lausanne. Von den insgesamt acht Streiks im Baugewerbe mit 562 Beteiligten waren 43 Betriebe betroffen.
1946 nahmen die Streiks im Baugewerbe massiv zu und erreichten eine neue Intensität. Im Frühjahr kündigten die Gewerkschaften den Landesvertrag erneut und forderten auch eine Verkürzung der Arbeitszeit. Im April und Mai fanden in der ganzen Schweiz Protestversammlungen statt, bei denen der SBHV, der CHB, der im Vorjahr nach einem Konflikt aus dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund ausgetreten war, sowie SVEA und LFSA zusammenwirkten. Auch kam es an verschiedenen Orten und in verschiedenen Segmenten der Baubranche zu Arbeitsniederlegungen, die der Kontrolle der Gewerkschaften teilweise entglitten. So streikten die Plattenleger, Bauanschläger und Schreiner in Zürich, die Plattenleger in Winterthur, die Gipser und Maler in Bern, die Holzarbeiter in Vevey und Montreux sowie mehrere Berufsgruppen im Jura. Im Februar wurde in Zürich statutenwidrig ein Gipserstreik ausgelöst. Erst nach langwierigen Verhandlungen erfolgte Mitte Mai der Abschluss eines neuen Landesvertrags, der eine Erhöhung der Stundenlöhne festsetzte.
Besonders heftig waren im Frühjahr 1946 die Bauarbeiterproteste in der Romandie. In Genf und Lausanne wurden Bauarbeiterversammlungen Ausgangspunkt von Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilnehmern, bei denen an Knotenpunkten der Verkehr für jeweils etwa eine Viertelstunde lahmgelegt wurde. In Genf kam es in der Folge auch zu Streiks und Ausschreitungen. Zu Ostern erfolgte ohne Bewilligung der Gewerkschaftszentrale die Arbeitsniederlegung. Bei der Mont-Blanc-Brücke wurden Karren, Bretter, Werkzeuge und eine Baumaschine in der Rhone versenkt. Verhandlungen vor dem Schlichtungsausschuss blieben am 24. April ergebnislos. Hauptforderung war die Gewährung bezahlter Feiertage, wofür die Bauarbeiter bereits zu Weihnachten 1945 demonstriert hatten und die Unterstützung breiter Kreise der Öffentlichkeit sowie des Konsistoriums der calvinistischen Kirche genossen.
Am 26. April 1946 leitete der Genfer Staatsrat im Stadthaus Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Zeitgleich fand auf der Place Cornavin eine Bauarbeiterversammlung statt, nach der sich ein spontaner Demonstrationszug von etwa 10’000 Personen zum Stadthaus formierte. Dort verbreitete sich das Gerücht, die Arbeitgeber zeigten sich bei den Gesprächen hartnäckig. Daraufhin drangen etwa 500 Manifestanten ins Stadthaus ein, wo die Gewerkschaftsvertreter sie vergeblich zu beruhigen versuchten. Die Arbeitgeberdelegation ergriff die Flucht. Drei Personen stürmten das Büro der Steuerverwaltung und warfen Akten aus den Fenstern. Auch wurden verschiedene Fensterscheiben eingeschlagen. Anschliessend entbrannte vor dem Stadthaus eine Strassenschlacht, bei der mehrere Gendarmen verletzt und einige Autos umgeworfen wurden. Einige Manifestanten warfen von Baugerüsten aus mit Ziegeln und Pflastersteinen nach der Polizei. Auch wurde die Hauswartswohnung geplündert. Hingegen schreckten die Demonstranten vor schwererer physischer Gewalt offenbar zurück. Als sie des Sekretärs des Unternehmerverbandes habhaft wurden, begnügten sie sich mit Anrempelungen. Zur Verhinderung grösserer Schäden an Leib und Leben der Beteiligten trug auch bei, dass die Polizei als Ergebnis eines Lernprozesses aus verschiedenen Vorfällen der vorangegangenen Jahrzehnte erstmals bei solchen Streikunruhen Tränengas einsetzte und dafür auf den Schusswaffengebrauch verzichtete. Schliesslich führten die Verhandlungen zu einer Übereinkunft, in der die Arbeitgeber erstmals sechs bezahlte Feiertage akzeptierten.
Im Frühjahr 1947 forderte der SBHV erneut Vertragsverbesserungen und kündigte den Rahmenvertrag auf den 14. Mai. Gleichzeitig fanden verschiedene kleinere Streiks statt. Vom 2. bis 20. Januar streikten die Plattenleger in Basel. Anfang April begannen in Locarno und Lugano Malerstreiks, die sich bis in den Sommer hinzogen. Im April streikten in Basel die Gipser und erneut die Plattenleger. Vom 8. bis 14. April traten die Zürcher Steinholzleger in den Ausstand, vom 8. bis 21. April die Gipser und Maler in Biel und Umgebung und vom 14. April bis 22. Mai die Gipser und Maler in Bern. Vom 16. April bis 2. Mai streikten auch die Maler im Kanton Luzern. Anlässlich der ersten Verhandlungen auf nationaler Ebene Ende März 1947 lehnten die Baumeister die Gewerkschaftsforderungen kategorisch ab. Auch in den Gesprächen der folgenden Wochen blieben die Fronten verhärtet.
Im April und Mai 1947 rüsteten beide Seiten für einen grossen Arbeitskampf. Der Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen beschloss auf Antrag des Baumeisterverbandes, auf einen eventuellen überregionalen Bauarbeiterstreik mit einer landesweiten Generalaussperrung der Bauarbeiter im Baugewerbe und darüber hinaus zu antworten. Im Mai fanden in der ganzen Schweiz Bauarbeiterversammlungen und -demonstrationen statt. Während diese in kleineren Ortschaften von einigen hundert Personen besucht wurden, waren es in Winterthur 4’000 bis 5’000 und in Zürich zwischen 12’000 und 15’000. In Basel organisierten SBHV und CHB am 21. Mai gemeinsam eine Demonstration. Während der Arbeitszeit zogen etwa 2’500 Bauarbeiter mit Tafeln und Transparenten durch die Stadt, an der Abschlusskundgebung beteiligten sich sogar etwa 5’000 Personen. In Lausanne fand ein spontaner Streik von 2’000 Bauarbeitern statt. In Bern kam es zu Teilstreiks auf mehreren Bauplätzen. In Genf legten die Bauarbeiter Ende Mai 1947 für eine Stunde die Arbeit nieder und es zirkulierten Handzettel, die zur Verlangsamung des Arbeitstempos bis zum Einlenken der Arbeitgeber aufforderten.
Vom 6. bis 17. Mai 1947 fanden im Auftrag des Bundesrates vor einer Eidgenössischen Schlichtungsstelle bestehend aus dem demokratischen Glarner Ständerat Melchior Hefti, dem sozialdemokratischen Zürcher Stadtpräsidenten Adolf Lüchinger und dem Genfer Oberrichter Charles Burde Verhandlungen statt, die ohne Ergebnis blieben. Auch bei neuerlichen direkten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern Ende Mai konnte keine Übereinkunft erzielt werden. Vom 4. bis 6. Juni 1947 lud daraufhin eine bundesrätliche Vermittlungsdelegation, bestehend aus Bundespräsident Philipp Etter und den Bundesräten Walther Stampfli (Volkswirtschaftsdepartement) und Ernst Nobs (Finanzdepartement) ins Bundeshaus zu Vermittlungsgesprächen, an denen ausser den Delegationen der Streitparteien auch die Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes sowie ein Vertreter des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit anwesend waren. Dabei schlug der Bundesrat ein Teilabkommen vor, das die strittigsten Punkte ausklammerte. Dieses Abkommen wurde von den Konfliktparteien angenommen und am 8. Juni von einer Landeskonferenz des SBHV gebilligt.
Damit war die Gefahr eines landesweiten Arbeitskampfes gebannt. Nicht zuletzt aufgrund der für den 6. Juli 1947 angesetzten Volksabstimmung über die Einführung der AHV waren Bundesrat und Konfliktparteien bemüht, eine weitere Eskalation zu vermeiden. Die Diskussion der noch strittigen Punkte – vor allem der Arbeitszeitfrage – zog sich in der Folge hin. Erst 1950 konnte ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Zugleich rief die Spitze des SBHV mit Adresse an Kritiker in den eigenen Reihen die Zweckbestimmung des Streikens in Erinnerung: «Unser Verband führt Lohnbewegungen durch, um die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Arbeiter zu verbessern, und nicht, um eine Streikgymnastik zu betreiben, die entsprechend gewissen Theorien revolutionär sein sollte, in der Regel aber nur ‹konfusionär› ist. Der Zweck unserer Kämpfe ist die Verbesserung der materiellen und geistigen Lage der Arbeiter und nicht der Streik. Dieser letztere ist immer das äusserste Mittel, um das Ziel zu erreichen, aber nie das eigentliche Ziel selbst» (Bau- und Holzarbeiter-Zeitung, 24.7.1947).
Textilarbeiterinnen, Lageristen, Gärtner: Unterprivilegierte wehren sich
Auch in der Textilindustrie mit ihrem Übergewicht weiblicher Arbeitskräfte und traditionell schlechten Arbeitsbedingungen gab es um das Kriegsende zahlreiche Arbeitskonflikte. Für Aufsehen sorgte etwa der Streik in den Schappespinnereien von Arlesheim und Angenstein. Hier waren die Reallöhne seit Kriegsbeginn um 11% gesunken. Bereits im Frühjahr und Herbst 1944 gab es in diesen Spinnereien erfolglose Bewegungen des STFV für Lohnerhöhungen und einen Kollektivvertrag. Im April 1945 setzte die Gewerkschaft den Direktoren ein Ultimatum, aber auch ein anschliessender Vermittlungsversuch des Arlesheimer Gemeinderats fruchtete nicht. Am 4. Juni traten die Belegschaften, rund 400 Arbeiter:innen, in den Ausstand und forderten Lohnerhöhungen, Kollektivverträge und die Anerkennung der Gewerkschaft STFV. Der Streik zog sich bis in den Juli hin, dann gewährten die Direktoren Lohnerhöhungen von fast 30%.
Im folgenden Jahr kam es in der Bindfadenfabrik Arova in Flurlingen zu einem ebenfalls weitherum beachteten Arbeitskampf. Bereits im Herbst 1945 hatte eine erste, erfolglose Lohnbewegung stattgefunden. Im November 1945 gab es einen einstündigen Streik, nachdem die Betriebsleitung begonnen hatte, Grenzgängerinnen aus Deutschland zu Dumpinglöhnen anzustellen. Im Januar 1946 reichte der STFV nach Absprache mit dem Christlichen Textil- und Bekleidungsarbeiterbund (SVCTB) der Direktion einen Entwurf für einen Kollektivvertrag ein. Die Direktion reagierte darauf nicht und stellte weitere Grenzgängerinnen an. Im April fanden vor dem kantonalen Einigungsamt Verhandlungen statt und mündeten in eine Vereinbarung mit noch offenen Punkten. Gleichwohl engagierte die Direktion kurz darauf zusätzliche Grenzgängerinnen. Am 8. Mai trat die Mehrheit der 420-köpfigen Belegschaft in den Streik. Von den 360 Streikenden waren 226 beim STFV, 126 beim SVCTB und 8 beim SMUV organisiert. In den folgenden Wochen entfaltete sich eine massive Unterstützungsbewegung. Am 4. Juni gab es sogar einen eintägigen Solidaritätsstreik von etwa 4’000 Textilarbeiter:innen in Zürich, Basel, Liestal, Burgdorf und Schaffhausen und eine Unterstützungskundgebung auf dem Zürcher Helvetiaplatz mit 15’000 Teilnehmer:innen. Am 12. Juni stimmte die Betriebsversammlung einem Vermittlungsvorschlag des Einigungsamtes zu, die Direktion lehnte jedoch ab. Erst am 19. Juni, nach sieben Streikwochen, wurde eine Einigung mit Lohnerhöhungen erzielt und ein Kollektivvertrag unterzeichnet.
Im Anschluss daran führte der STFV in sechs Fabriken der Tuch- und Deckenindustrie Streiks durch. Auf die 450 Arbeiter:innen der Tuch- und Deckenfabrik Schild in Liestal am 24. Juni folgten zwei Tage später die rund 700 Arbeiter:innen der beiden Tuchfabriken in Wädenswil. Am 27./28. Juni legten die 160 Arbeiter:innen der Tuchfabriken Schild in Bern und die 90 Arbeiter:innen der Tuchfabrik Schaffhausen die Arbeit nieder. Die Tuchweber:innen in Cazis und Sils begannen ihre Streiks am 8. und 15. Juli 1946. Als Resultat dieser Streikwelle erfolgte im Sommer 1946 der Abschluss von GAV in der Leinen-, Tuch- und Decken-, Kammgarn- und Teppichindustrie. Auch im folgenden Jahr gab es in der Textilindustrie Arbeitskämpfe, so von Ende Mai bis Anfang Juli bei der Kunstseiden AG in Steckborn. In Genf legten im November 1947 250 Schneiderinnen der Haute-Couture die Arbeit nieder. Nach drei Streiktagen bewilligten die Arbeitgeber Lohnerhöhungen von 10 bis 15 Rappen pro Stunde und die Unterstellung unter einen GAV.
Andere Wirtschaftszweige und Berufsgattungen mit traditionell tiefen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen verzeichneten ebenfalls Arbeitskämpfe. Für Aufsehen sorgte beispielsweise im Oktober 1946 ein Streik der 34 Packer, Lageristen und Magaziner des an der Zürcher Bahnhofstrasse domizilierten Warenhauses Oscar Weber. Weber zahlte in diesen Berufen Löhne, die etwa 20% unter denjenigen der Grossdetaillisten LVZ (heute: Coop) und Migros lagen. Ende Juni 1946 lehnte Weber Lohnforderungen kategorisch ab, ebenso Anfang Oktober einen Kompromissvorschlag des kantonalen Einigungsamtes oder Verhandlungen mit dem Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter (VHTL). Stattdessen wurde der VHTL-Vertrauensmann im Betrieb gefeuert und das Kündigungsschreiben zur Abschreckung am Schwarzen Brett angeschlagen. Die übrigen Packer, Lageristen und Magaziner wurden einzeln zur Direktion zitiert und mit Kündigung bedroht. Daraufhin kam es am 11. Oktober zur Arbeitsniederlegung. Am 19. Oktober organisierten die Gewerkschaften eine grosse Protestversammlung auf dem Lindenhof. Im Anschluss daran marschierten mehrere Tausend Personen zum Weber-Hauptsitz an der Bahnhofstrasse, buhten und pfiffen und blockierten die Eingänge. Zwei Tage später drohte der VHTL mit einem Solidaritätsstreik. Kurz darauf machte das Einigungsamt einen neuen Vorschlag, der Lohnerhöhungen und Verzicht auf Massregelungen vorsah und von beiden Seiten am 25. Oktober angenommen wurde.
Ein halbes Jahr später führte der VHTL in Zürich einen weiteren Arbeitskampf – denjenigen der Gärtner. Auch in diesem Sektor hatten sehr niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen Tradition. Im Juni 1946 kündigte der VHTL den bestehenden GAV. In den darauffolgenden Verhandlungen mit dem Gärtnermeisterverband zeigten sich die Arbeitgeber bereit, die Ferienansprüche auszudehnen und einen Beitrag an die Krankenversicherung zu leisten, in der zentralen Lohnfrage gab es aber keine Einigung. Anfang 1947 brach der VHTL die Verhandlungen ab, die Gärtnermeister verhandelten aber weiter mit den Verbänden der Christlichsozialen und der «Berufsgärtner». Anfang April unterbreitete das Einigungsamt einen Kompromissvorschlag, der nur wenig unter den gewerkschaftlichen Forderungen lag. Die 200 im VHTL organisierten Gärtner lehnten aber ab, stellten ein Ultimatum und traten am 16. April 1947 in den Streik. Durch Patrouillen mit Hilfe befreundeter Bau- und Holzarbeiter legten sie in der Folge etwa 90% der Gartenarbeiten lahm. Nach vier Streiktagen beschloss eine Berufskonferenz des VHTL die Unterstützung der Streikenden. Nach der ersten Streikwoche gab es auf dem Helvetiaplatz eine Kundgebung mit 3’000 Teilnehmer:innen. Zu jener Zeit verhandelte der sozialdemokratische Stadtrat und spätere Bundesrat Willy Spühler hinter verschlossenen Türen über einen neuen Kompromissvorschlag, der schliesslich von beiden Seiten akzeptiert wurde. Daraufhin kam der Streik nach zwei Wochen zu einem Ende. Im Herbst 1948 wurde dann ein neuer GAV für das Gärtnereigewerbe von Zürich und Umgebung unterzeichnet. Die beiden Streiks bei Oscar Weber und im Gartenbau wurden vom Fotografen Ernst Koehli, dessen Nachlass heute im Sozialarchiv liegt, umfassend dokumentiert.
Übergang zum Arbeitsfrieden der «Trente Glorieuses»
Die Streikwelle von 1945 bis 1949 hinterliess als Startphase der «Trente Glorieuses», einer bis zum Erdölschock von 1973 dauernden Phase wirtschaftlichen Aufschwungs, deutliche Spuren. Von den 159 Arbeitsniederlegungen am Ende des Zweiten Weltkriegs waren aus Sicht der Streikenden 52% vollständig und 44% teilweise erfolgreich. Dies führte zu einer raschen Überwindung der kriegsbedingten Reallohnverluste und einer Steigerung der Reallöhne über das Vorkriegsniveau hinaus. Im Jahr 1949 waren die Reallöhne der Schweizer Arbeiter:innenschaft im Schnitt 24% höher als ein Jahrzehnt zuvor beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Besonders zugelegt hatten die Arbeiterinnen, deren Reallöhne 1949 38% höher waren als bei Kriegsausbruch. Bei den Angestellten, die sich an der Streikwelle zu Kriegsende kaum beteiligten, lagen die Reallöhne 1949 lediglich 12% über dem Niveau bei Kriegsausbruch.
Langfristig wichtiger war aber die grossflächige Durchsetzung von GAV, die ebenfalls in vielen Streikforderungskatalogen figurierten. Von 1944 bis 1950 stieg die Zahl der GAV von 632 auf 1’447. Im Jahr 1951 verfügten 775’000 Arbeitnehmer:innen über einen GAV, zwölfmal mehr als bei Ausbruch der Weltwirtschaftskrise 1929. In vielen GAV wurde erstmals der Anspruch auf bezahlte Ferien verankert. Als Standard etablierte sich dabei (wie auch in den ersten kantonalen Feriengesetzen 1946 in Solothurn, 1947 in Glarus, der Waadt und Genf, 1948 in Zug, 1949 in Basel-Land und Neuchâtel und 1950 in Schwyz) ein Anspruch von mindestens zwei Wochen. Ein wesentlicher Bestandteil vieler GAV war auch die – 1956 dann im Obligationenrecht geregelte – Friedenspflicht. Viele Verträge gingen dabei über die «relative» Friedenspflicht, welche Kampfmassnahmen zu nicht vertraglich geregelten Gegenständen erlaubt, hinaus und bekannten sich zur «absoluten» Friedenspflicht, die für die Zeit der Vertragsdauer sämtliche Kampfaktionen ausschliesst. Da zudem auch Arbeitskämpfe in der Phase der Vertragsverhandlungen selten wurden, ging die schweizerische Streikrate, auch im internationalen Vergleich, massiv zurück. Ab 1950 wurde jährlich nur noch eine einstellige Zahl von Streiks gezählt, im Jahr 1961 verzeichnete die Streikstatistik gar keine einzige Arbeitsniederlegung.
Parallel zur Streikwelle am Ende des Zweiten Weltkriegs und mit dieser verbunden nahmen die Mitgliederzahlen der Arbeitnehmer:innenorganisationen (deren Dach- und Einzelverbandsakten heute zum grossen Teil im Sozialarchiv lagern) nach einem leichten Rückgang in den ersten Kriegsjahren bis Ende der 1940er-Jahre stark zu. Von 1941 bis 1949 stiegen sie beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) von 217’000 auf 381’000 Personen, bei der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) von 66’000 auf 75’000, beim Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (CNG) von 36’000 auf 48’000, beim Verband evangelischer Arbeiternehmer (SVEA) von knapp 12’000 auf knapp 16’000 und beim Landesverband Freier Schweizer Arbeiternehmer (LFSA) von 8’000 auf 15’000. Zugleich wurden sie durch die neuen Wirtschaftsartikel, die 1947 im selben Urnengang wie die AHV angenommen wurden (allerdings weit weniger deutlich als diese) auch verfassungsrechtlich aufgewertet. Erstens überführten diese die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeit von GAV ins ordentliche Recht und gaben dem Bundesrat die Kompetenz «die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und von andern gemeinsamen Vorkehren von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zur Förderung des Arbeitsfriedens» zu beschliessen. Zweitens hielten sie fest, die «zuständigen Organisationen der Wirtschaft» seien «vor Erlass der Ausführungsgesetze anzuhören und können beim Vollzug der Ausführungsvorschriften zur Mitwirkung herangezogen werden.» Dadurch wurde das in der Forschung als «Neo-Korporatismus» oder «liberaler Korporatismus» bezeichnete, für die Nachkriegsschweiz charakteristische Modell des Zusammenwirkens von Staat und Verbänden, dessen integraler Bestandteil die vertragsbasierte Sozialpartnerschaft war, sogar in der Bundesverfassung verankert.
Material zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl)
- Ar 1.610.8 Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Streiks und andere Gewerkschaftsfragen
- Ar 18.301.1-9 Gewerkschaft Textil Chemie Papier GTCP: Streiks
- Ar 18.304.46 Gewerkschaft Textil Chemie Papier GTCP: Branchenmappen Leinenindustrie
- Ar 18.308.42 Gewerkschaft Textil Chemie Papier GTCP: Sekretariatsakten Gewerkschaftsgeschichte: Streik Zofingen 1946
- Ar 22.50.31 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Sektionsakten 1947–1970
- Ar 22.60.10 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Sektionsversammlungen 1959–1948
- Ar 22.60.35 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Vorstandssitzungen 1945–1946
- Ar 22.60.36 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Vorstandssitzungen 1947–1948
- Ar 22.75.2 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Streiks 1937–1951
- Ar 22.75.5 Gewerkschaft Bau und Holz Sektion Zürich: Streiks
- Ar 72.25.1 Landesverband freier Schweizer Arbeitnehmer LFSA: Akten Baugewerbe 1948–1974
- Ar 72.72.15.6 Landesverband freier Schweizer Arbeitnehmer LFSA: Zentralvorstand: Protokolle 1946–1956
- Ar 73.15.54 Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz: Protokolle Zentralvorstand 1941–1948
- Ar 73.30.2 Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz: Streiks 1947–1950
- Ar 73.30.3 Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz: Schreinerstreik Tessin 1947
- Ar 201.44 Oerlikoner Streik 1940
- Ar 201.274 Streik in der Wolldeckenfabrik Schwendener in Sils im Domleschg
- Ar 301.28 Manuskripte, Typoskripte: Eduard Kobelt: Das Streikverhalten der Arbeiter in der Ostschweiz 1927–1950
- Ar 422.31.2 SMUV Sektion Zürich: Diverse Konfliktfälle 1931–1950
- Ar 593 Dokumentation Arbeitskonflikte Ostschweiz
- Ar GBI 04F-0067 Gewerkschaft Bau und Industrie: Sprengstofffabrik Dottikon: Streik
- Ar GBI 04B-0101(1) Gewerkschaft Bau und Industrie: Baugewerbe: Berufskonferenzen, Korrespondenz, 1942–1949
- Ar KV B 406 Kaufmännischer Verband Schweiz: Diverse Vereinbarungen, Abkommen, Richtlinien, Reglement
- Ar SGB G 112/6 Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB): SMUV/FTMH: Korrespondenz 1941–1949
- Ar SMUV 05F-0010 SMUV Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen: Zusammenstellung der Bewegungen: Löhne; Zulagen; Ferien; Streik, 19371950
- Ar VHTL 04A-0063 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): Warenhauspersonal: Oscar Weber AG
- Ar VHTL 04D-0006 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): Gärtner und GartenarbeiterInnen: Vertragsbewegung
- Ar VHTL 04D-0007 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): Gärtner und GartenarbeiterInnen: Berufskonferenzen
- Ar VHTL 04D-0009 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): Gärtner und GartenarbeiterInnen: Lohnbewegungen
- Ar VHTL 04D-0013 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): Gärtner und GartenarbeiterInnen: Streiks und Konflikte
- Ar VHTL 08B-0038 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): GTCP (STFV): Konflikte, Streiks
- Ar VHTL 08B-0045 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL): SBHV: Streiks, Konflikte
- F 5030 Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel (VHTL)
- F 5144 Koehli, Ernst (1913–1983)
- KS 331/29 Unternehmen und Beschäftigte; Friedensabkommen (1937): Schweiz
- KS 331/30 Gesamtarbeitsverträge: Schweiz allg.
- KS 331/32 Gesamtarbeitsverträge: Bekleidungs- & Textilindustrie
- KS 331/32b Gesamtarbeitsverträge: Chemische Industrie
- KS 331/32d Gesamtarbeitsverträge: Bekleidungs- & Textilindustrie
- KS 331/33 Gesamtarbeitsverträge: Handel, Transport & Lebensmittel
- KS 331/34 Gesamtarbeitsverträge: Bau & Holz
- KS 331/34a Gesamtarbeitsverträge: Bau & Holz
- KS 331/34b Gesamtarbeitsverträge: Bau & Holz
- KS 331/35 Gesamtarbeitsverträge: Maschinen-, Metall- & Uhrenindustrie
- KS 331/36:2 Gesamtarbeitsverträge: diverse Branchen
- KS 331/256 Arbeitskonflikte & Streiks in der Schweiz
- KS 331/256a Arbeitskonflikte & Streiks in der Schweiz
- KS 331/262 Arbeitskonflikte & Streiks: Methoden der Arbeitgeber
- ZA 71.2 Gesamtarbeitsverträge
- ZA 77.5 C Arbeitskonflikte & Streiks in der Schweiz
- Arbeitsgruppe für Geschichte der Arbeiterbewegung Zürich: Schweizerische Arbeiterbewegung: Dokumente zu Lage, Organisation und Kämpfen der Arbeiter von der Frühindustrialisierung bis zur Gegenwart. Zürich 1975, 54290
- Baumann, Hans et al.: 50 Jahre Friedensabkommen: Alte Rezepte für neue Herausforderungen? Neue gewerkschaftliche Alternativen zum « Wachstumspakt » sind nötig, in: Gewerkschaftliche Rundschau 79 (1987). S. 139-150, N 59
- Baumgärtner, Alex: Industrial Relations in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Baden-Baden 2013, 127832
- Casutt-Schneeberger, Julia: Business cycles and strike activity: Labour conflicts across different economic regimes, 1945–2004. Marburg 2011, 126641
- Conca-Pulli, Pälvi: Soldats au service de l’ordre public: La politique du maintien de l’ordre intérieur au moyen de l’armée en Suisse entre 1914 et 1949. Neuchâtel 2003, 134579
- Degen, Bernhard: Von «Ausbeutern» und «Scharfmachern» zu «Sozialpartnern»: Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen im Wandel, in: Schweizerisches Sozialarchiv (Hg.): Bilder und Leitbilder im sozialen Wandel. Zürich 1991. S. 231-270, 91632
- Deshusses, Frédéric: Mettre en œuvre la paix du travail, autour d’une grève des typographes genevois en 1948, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 73/2 (2023). S. 146-162, D 6201
- Fluder, Robert et al.: Gewerkschaften und Angestelltenverbände in der schweizerischen Privatwirtschaft: Entstehung, Mitgliedschaft, Organisation und Politik seit 1940. Zürich 1991, 92905
- Gallati, Renatus: Der Arbeitsfriede in der Schweiz und seine wohlstandspolitische Bedeutung im Vergleich mit der Entwicklung in einigen anderen Staaten. Bern 1976, 57361
- Gerlach, Thomas: Ideologie und Organisation: Arbeitgeberverband und Gewerkschaften in der Schweizer Textilindustrie 1935 bis 1955: Eine Studie zur Logik kollektiven Handelns. Stuttgart 1995, 98861
- Humbel, Kurt: Treu und Glauben: Entstehung und Geschichte des Friedensabkommens in der schweizerischen Maschinen- und Metallindustrie. Bern 1987, 83182
- Kobelt, Eduard: Das Streikverhalten der Arbeiter in der Ostschweiz 1927–1950. Erlenbach 2019, Online-Ressource
- Koller, Christian: Streikkultur: Performanzen und Diskurse des Arbeitskampfes im schweizerisch-österreichischen Vergleich (1860–1950). Wien 2009, 121626
- Koller, Christian: La grève comme phénomène «anti-suisse»: Xénophobie et théories du complot dans les discours anti-grévistes (19e et 20e siècles), in: Cahiers d’histoire du mouvement ouvrier 28 (2012). S. 25-46, D 5037
- Länzlinger, Stefan: Edelweiss gegen Enzian: Gärtnerstreik, 1947, in: Koller, Christian und Raymond Naef (Hg.): Chronist der sozialen Schweiz: Fotografien von Ernst Koehli 1933–1953. Baden 2019. S. 135-141, Gr 14947
- Leimgruber, Matthieu und Martin Lengwiler (Hg.): Umbruch an der «inneren Front»: Krieg und Sozialpolitik in der Schweiz, 1938–1948. Zürich 2009, 121550
- Leu, G.: Der Streik in der Bindfadenfabrik Flurlingen. Schaffhausen 1946, Hf 2919
- Levy, René und Laurant Duvanel: Politik von unten: Bürgerprotest in der Nachkriegsschweiz. Basel 1984, 75704
- Loew, Leo: Das geht uns alle an! Friedensabkommen oder Gesamtarbeitsvertrag: Der Kampf der Basler Chemiearbeitergewerkschaft für mehr Lohn, mehr Recht, mehr Freiheit im Betriebe. Basel 1945, 331/29-8
- Lotte Operaie in Svizzera 1945–1973: La crescita di una classe operaia multinazionale. Padova 1975, Hf 4650
- Müller, Michael: Nicht Gnade, sondern Recht! Der Zofinger Chemiearbeiterstreik von 1946. Lizentiatsarbeit Universität Bern 1996, Gr 8794
- • Müller, Michael: Der Zofinger Chemiearbeiterstreik von 1946, in: Boillet, Valérie et al. (Hg.): Vom Wert der Arbeit: Schweizer Gewerkschaften – Geschichte und Geschichten. Zürich 2006. S. 236f., 116940
- Naef, Raymond: «Einmal Oscar Weber – nie mehr Oscar Weber!»: Streik und Kundgebung auf dem Zürcher Lindenhof, in: ders. und Christian Koller (Hg.): Chronist der sozialen Schweiz: Fotografien von Ernst Koehli 1933–1953. Baden 2019. S. 125-133, Gr 14947
- Ronca, Marion: Streitpunkt Konjunktur: Die Verhandlung der Stabilisierungspolitik zwischen Bund und Wirtschaftsverbänden (1946–1957), in: Hürlimann, Gisela et al. (Hg.): Lobbying: Die Vorräume der Macht. Zürich 2016. S. 93-107, D 5969
- Schiavi, Rita und Ruedi Brassel: Kämpfend in den Arbeitsfrieden: Zur Streikwelle der unmittelbaren Nachkriegszeit, in: Degen, Bernard et al. (Hg.): Arbeitsfrieden – Realität eines Mythos: Gewerkschaftspolitik und Kampf um Arbeit – Geschichte, Krise, Perspektiven. Zürich 1987. S. 57-69, D 5170
- Schmid, Philipp und Beat Rathgeb: «Mehr Lohn, mehr Recht und Freiheit!»: Die Streiks in der Bindfadenfabrik Flurlingen 1946 und in der Kunstseidenfabrik Steckborn 1947. Seminararbeit, Universität Zürich 2014, Online-Ressource
- Siegenthaler, Jürg: Die Politik der Gewerkschaften: Eine Untersuchung der öffentlichen Funktionen Schweizerischer Gewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg. Bern 1968, 38840
- Stirnimann, Charles: Der Weg in die Nachkriegszeit 1943–1948: Ein Beitrag zur politischen Sozialgeschichte des «Roten Basel». Basel/Kassel 1992, 93741
- Tanner, Jakob: Bundeshaushalt, Währung und Kriegswirtschaft: Eine finanzsoziologische Analyse der Schweiz zwischen 1938 und 1953. Zürich 1986, 80689
- Tronchet, Henri: Il y a quarante ans à Genève: Une action syndicale exemplaire, la conquête du paiement des jours fériés, in: Cahiers d’histoire du mouvement ouvrier 3 (1986). S. 48-55, D 5037
- Tronchet, Lucien: Combats pour la dignité ouvrière. Genf 1979, 67095
- Tschudi, Hans-Martin: Die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse durch die Sozialpartner des schweizerischen Baugewerbes dargestellt an der Entwicklung des Landesmantelvertrages für das schweizerische Hoch- und Tiefbau-, Zimmer-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe 1938–1976. Zürich 1979, 65309
- Vuattolo, August: Geschichte des Schweizerischen Bau- und Holzarbeiterverbandes, 1873–1953, Bd. 3. Zürich 1956, 20748