Die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Volksrechte zwischen den beiden Zeitungen in der demokratischen Zürcher Revolution von 1867–1869
Buchvernissage mit dem Autor Andreas Gross
Die Direkte Demokratie gehört heute zur politischen Identität der Schweiz. In der Bundesverfassung von 1848, deren 175. Geburtstag wir dieses Jahr feiern, war sie noch kaum enthalten. Die repräsentative Demokratie, eine Pionierleistung im damaligen Europa, war vielen in der Schweiz aber nicht genug. Die Volksrechte mussten in den 1860er-Jahren in den Kantonen von engagierten Menschen erkämpft werden. Dies führte 1874 zur Verankerung des fakultativen Referendums in der Bundesverfassung und 1891 zur Einrichtung der Volksinitiative.
Das neue Buch von Andreas Gross illustriert diese Errungenschaft am Kampf um die Volksrechte im Kanton Zürich. Der Demokratischen Bewegung von 1867 bis 1869 gelang eine eigentliche Revolution. Die liberale Geldaristokratie wurde gestürzt, das «System Escher» brach zusammen. Am 18. April 1869 stimmten die Zürcher Männer deutlich für die damals direktdemokratischste Verfassung der Welt. Ihr einziges Manko: Nur ein einziger Verfassungsrat plädierte für die Einführung des Stimm- und Wahlrechtes für Frauen. Das Buch schildert diese Revolution für die Volksrechte anhand der Gegenüberstellung der entsprechenden Artikel, Aufrufe, Argumente und Kommentare der beiden damals wichtigsten Tageszeitungen des Kantons Zürich: dem Winterthurer Landboten als «Eisbrecher» der Demokratischen Bewegung und der Neuen Zürcher Zeitung, dem etablierten Organ der Liberalen und der Wirtschaft aus der Kantons-Hauptstadt.
Dienstag, 24. Januar 2023, 19 Uhr
Schweizerisches Sozialarchiv, Medienraum
Veranstaltungsflyer herunterladen (PDF, 88 KB)