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Ausleihe

Bücher und Zeitschriften sind in der Regel ausleihbar.

Ausleihbeschränkungen

Rara, Zeitungen und Jahresberichte können nur im Lesesaal konsultiert werden.
Monografien, deren Erscheinungsdatum mehr als 100 Jahre zurückliegt, sowie Zeitschriften bis und mit Erscheinungsdatum 1945 können ebenfalls nur im Lesesaal konsultiert und nicht nach Hause ausgeliehen werden.

Ausleihfristen / Verlängerungen

Die Grundleihfrist von Büchern und Zeitschriften beträgt vier Wochen. Die Frist wird fünf Mal automatisch verlängert, sofern keine Reservation vorliegt.

Erinnerungen, Rückrufe, Mahnungen

Eine Erinnerung erhalten Sie, wenn die Leihfrist abgelaufen ist, einen Rückruf, wenn ein Dokument vorbestellt wurde. Die Erinnerung bzw. der Rückruf sind gratis. Für die 1. Mahnung werden pro Dokument CHF 5.- verrechnet, für die 2. Mahnung plus CHF 5.- und für die 3. Mahnung plus CHF 10.- (s.a. Gebühren).
Nach Ablauf der Frist für die 3. Mahnung können Sie bis zur Rückgabe der Dokumente und Bezahlung der Mahngebühren keine Dokumente mehr ausleihen.

Auskunft

Mit allen Fragen zur Ausleihe können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Informationsschalter wenden.
Telefon: 043 268 87 50
E-Mail: ausleihe@sozarch.uzh.ch