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Neu im Archiv: Dokumentation zum Thema «Glücksspiel/Spielsucht»

In der Schweiz wurden Glücksspiele seit dem Mittelalter als gefährliche Streit- und Verarmungsursachen oft verboten oder örtlich und zeitlich eingeschränkt. Auch das im 18. Jahrhundert aufkommende Lotteriewesen wurde bald und zunehmend als Unsitte empfunden. 1915 wurden Lotterien in allen Kantonen verboten. Ausgenommen waren lediglich Lotterien zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken (Bundesgesetz von 1923 betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten). Diese erwirtschaften heute einen jährlichen Gewinn von mehr als 500 Millionen Franken, der gemeinnützigen Zwecken oder den Kassen der Kantone zugute kommt. Spielbanken oder Casinos wurden mit der Bundesverfassung von 1874 verboten. Für Glücksspiele war der Einsatz auf 5 Franken beschränkt. 1993 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dann aber für die Aufhebung des Spielbankenverbots. Heute weist die Schweiz mit 19 Spielbanken die grösste Casino-Dichte der Welt auf. Folgen, Risiken und soziale Kosten der Glücksspiele sind seit der Aufhebung des Spielbankenverbots ein Dauerthema. Längst ist die Glücksspielsucht keine Randerscheinung mehr. Gemäss Schätzungen sind in der Schweiz etwa 80’000 Personen süchtig nach dem Glücksspiel, oder sie spielen so intensiv, dass ihr Verhalten als problematisch bezeichnet werden muss. Neben dem klassischen Casino mit Roulette und Pokertischen sind es heute vor allem die Casinos mit den Spielautomaten (Slot machines), die Menschen an sich binden. Dazu kommen vielfältige Angebote von Glücksspielen im Internet.

Von Mario Gmür, Glücksspiel- und Casinokritiker der ersten Stunde, konnte das Schweizerische Sozialarchiv nun eine umfangreiche Dokumentation zu den Themen "Spielbanken" und "Spielsucht" übernehmen. Neben zahlreichen Drucksachen und Zeitungsausschnitten enthält die Sammlung in erster Linie Unterlagen zu den eidgenössischen und kantonal-zürcherischen Volksabstimmungen (Aufhebung Spielbankenverbot 1993; Verbot von Geldspielautomaten 1991; sog. Fairplay-Initiative 1995), Materialien der Expertenkommission Spielbankengesetz (v.a. aus den Jahren 1993-1994) und Akten des "Vereins gegen finanziell ruinöse Geldspiele" aus den Jahren 1994-2008. Von Mario Gmür selbst sind die eigenen Beiträge, Referate, Artikel und Notizen zum Thema sowie die Korrespondenzen, einschliesslich anonymer Zuschriften, vorhanden. Der Umfang der Dokumentation beträgt 1.5 laufende Meter; abgedeckt ist der Zeitraum zwischen 1978 und 2008 mit einem Schwerpunkt auf den 1990er Jahren.

8. September 2010Urs Kälin zurück