Nutzungsbestimmungen
Zahlreiche Dokumente aus der Abteilung Dokumentation des Schweizerischen Sozialarchivs sind nicht nach Hause ausleihbar und können nur im Lesesaal benutzt werden. Für Fotokopien steht ein Kopierapparat zur Verfügung.
Kleinschriften
Die Broschüren/Flugschriften sind nur zum Teil nach Hause ausleihbar. Die Grundleihfrist beträgt 4 Wochen und ist maximal bis zu einem halben Jahr verlängerbar, vorausgesetzt dass das von Ihnen ausgeliehene Dokument nicht anderweitig vorbestellt wurde. Nicht ausleihbare Kleinschriften (z.B. Kleinschriften mit Erscheinungsdatum vor 1945) können in den Lesesaal bestellt und vor Ort benutzt werden.
Zeitungsausschnitte
Zeitungsausschnitte sind nicht nach Hause ausleihbar. Die Dossiers können in den Lesesaal bestellt und vor Ort benutzt werden.
PresseDox
Die Online-Pressedokumentation PresseDox steht ausschliesslich vor Ort an zwei PC-Stationen im Lesesaal zur Verfügung. Die Recherche in PresseDox ist kostenlos. Der Ausdruck von Dokumenten kostet SFr. 2.-- pro Artikel. Der Download von Artikeln auf einen Datenträger (Memory Stick, E-Mail etc.) ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich.
